Beiträge von Fred Andresen

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Auf den ersten Blick scheint die EU inzwischen besser dafür sorgen zu wollen, dass ihre Bürger jetzt wirklich einen rechtlichen Anspruch auf den Zugang zu Informationen und Dokumenten des öffentlichen Sektors bekommen. Doch leider hält das einer tieferen Betrachtung nicht stand.

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Der Bundestag hat das in aller Eile abgeänderte Gesetz zur Änderung des Urheberrechts verabschiedet. Es bringt nur wenige Änderungen – aber mit möglicherweise gravierenden Konsequenzen.

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Europa soll ein neues Datenschutzrecht bekommen, sagt die EU-Kommission. Den passenden Entwurf, der sie selbst ziemlich mächtig macht, hat sie auch schon parat. Kritiker behaupten, Europa lasse seine Bürger im Regen stehen, doch die Politiker wehren sich gegen Lobby-Vorwürfe.

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Es wird immer populärer, noch vor der Veröffentlichung den Namen eines Open-Source-Programms schützen zu lassen. Ein Gerichtsurteil stellt anhand des Streits um die Benutzeroberfläche Enigma klar: Der Rechte-Inhaber darf zwar das Verwaschen der eigenen Marke verhindern, die User aber nicht knebeln.

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Wer populäre Webdienste anbietet, will deren Benutzung auch Weiterverkäufern einräumen – auch und gerade dann, wenn die Dienste kostenfrei sind. Die Anbieter halten sich jedoch per AGB weitreichende Hintertürchen und Kontrolloptionen offen.

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Die Umsätze der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage gehen zurück, Suchmaschinenbetreiber schreiben fette Gewinne. Zeit für eine Umverteilung, finden die Verlage – und mit ihnen der Gesetzgeber.

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Software per Download anzubieten geht schnell, kostet wenig und hindert den Käufer daran, die Programme weiterzuveräußern. Zumindest galt das bisher. Der Europäische Gerichtshof sieht das anders – und krempelt die bisherige Rechtsprechung um.

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