Ausgabe Mai 2022

Heftcover Ausgabe 05/2022

Titelthema: DSGVO

Seit rund vier Jahren regelt die Datenschutzgrundverordnung den Umgang mit personenbezogenen Daten in der EU. Die Umsetzung des umfassenden Regelwerks wirft in der Praxis immer wieder Probleme auf. In dieser Ausgabe geben Experten von Branchenverbänden und Behörden sowie Datenschutzbeauftragte von Unternehmen und Hostern praktische Antworten auf die drängendsten Fragen.

Zu den Listings

Artikel

So sehr Rechner dem Menschen in mancher Beziehung überlegen sind, so wenig können sie ihm in anderer Hinsicht das Wasser reichen. Deshalb scheitern manche Projekte, von denen man auf den ersten Blick meint, sie seien Computern auf den Leib geschrieben.

:Die Datenschutzgrundverordnung beschäftigt Unternehmen seit nunmehr vier Jahren. Wir haben bei den Verantwortlichen von Computec, Golem.de und Heinlein Support nachgefragt, wie die jeweilige Umsetzung in der Praxis läuft und welche Hindernisse und Probleme es zu meistern gilt.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt seit 2018 den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Europäischen Union. Seither sind bereits diverse Internet-Konzerne, Website-Betreiber, Firmen und Behörden mit den juristischen Fallstricken der Verordnung in Konflikt geraten.

Bildbearbeitung Sic 0.19.0, SSH-Verwalter SSHS 2.1.2, DNS-Client CH4 0.9.1, JSON-Konverter Jo 1.6, Durchsatztester Rperf 0.1.5, Container-Prüfer Trivy 0.24.4.

Die Administration einer Schule ist deutlich komplexer, als es Außenstehende vermuten. Selbst heute regieren dabei vielerorts noch immer Notenlisten auf Papier und das gute alte Klassenbuch. Das Projekt AlekSIS tritt an, das auf Basis von Open-Source-Software zu ändern.

Der Tausendsassa Grcat steuert Programme über eine einheitliche Schnittstelle an, um deren Ausgabe nach Wunsch einzufärben. Das klappt selbst bei Software, die von sich aus keine Farbe unterstützt.

Kritiker haben das deutsche NetzDG schon immer für europarechtswidrig gehalten. Das hat nun ein Gericht nach Klagen von Google und Meta bestätigt. Das Bundesjustizministerium prüft, ob es gegen das Urteil vorgehen wird.

LINUX-MAGAZIN KAUFEN
DIESES HEFT KAUFENHeft im Shop bestellenDigitale Ausgabe im Shop bestellen
EINZELNE AUSGABEPrint-AusgabenDigitale Ausgaben
ABONNEMENTSPrint-AbosDigitales Abo
TABLET & SMARTPHONE APPS
Bald erhältlich
Linux-Magazin bei Google Play Magazines
Deutschland
Nach oben