Urheberrecht, Verträge, Lizenzen und so weiter: In der Serie "Rechts-Rat" erhalten Linux-Magazin-Leser verständliche Auskünfte zu Rechtsproblemen des Linux-Alltags.
Die Free Software Foundation hat den Entwurf für die kommende GPL-Version 3 auf ihre Website und zur Diskussion gestellt. Einige Änderungen zur alten Version scheinen kosmetisch, andere überraschen.
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Die Rechtslage zur Providerhaftung ist verworren: Kundenansprüche, Konkurrenz, Gerichte und mehrere anwendbare Gesetze. Taugt geschickte Vertragsgestaltung, um der Verstrickung zu entfliehen?
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Rootkits, Malware, Trojaner: Die Anzahl der Bedrohungen nimmt zu. Eine ganze Reihe von Strafvorschriften versucht daher den Linux-Admin und sein System zu schützen.
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Der eine warnt vor Daten-Overflow oder Hardware-Exitus. Den anderen kümmert das wenig: Keine Zeit, kein Geld – und schon ist ein Schaden entstanden. Wer die Schuld trägt, ist eine knifflige Frage.
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Wenn Firmen GPL-Software in eigenen Produkten einsetzen, sind sie an die freie Lizenz gebunden. Das lässt sich auch vor Gericht durchsetzen, wie der Kernelentwickler Harald Welte bewiesen hat.
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Beim Einsatz von Identity-Managementsystemen fallen zwangsläufig personenbezogenen Daten über die Mitarbeiter an. Den Umgang mit diesen Informationen regelt das Datenschutzrecht.
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Softwarepatente und Urheberrecht lassen Programmierer und ihre Auftraggeber zittern. Wer sich vor dem Vertragsabschluss ein paar Gedanken darüber macht, wie man mit eventuell betroffenen Schutzrechten Dritter umgeht, vermeidet Überraschungen und Streit.
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