IT-Experte klagte gegen BKA wegen biometrische Gesichtsbilder

Der Chaos Computer Club (CCC) unterstützt eine Klage gegen das Bundeskriminalamt (BKA), das rechtswidrig biometrische Gesichtsbilder weitergegeben haben soll.

Der Chaos Computer Club (CCC) unterstützt eine Klage gegen das Bundeskriminalamt (BKA), das rechtswidrig biometrische Gesichtsbilder weitergegeben haben soll. Ein Betroffener Hacker und IT-Sicherheitsexperte wehrt sich gegen die Nutzung seiner Daten.

Der Hacker und IT-Sicherheitsexperte Janik Besendorf hat mit Unterstützung des CCC vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden eine Klage gegen das Bundeskriminalamt eingereicht. Er wendet sich dagegen, dass die Behörde rechtswidrig Gesichtsbilder von ihm verarbeitet haben soll.

Besendorf geht damit gegen eine Zusammenarbeit des BKA mit dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD) vor, die Millionen Gesichtsbilder im Rahmen eines Produkttests verwendet habe. Dazu soll das BKA biometrische Gesichtsbilder aus der Polizeidatenbank INPOL-Z zweckentfremdet und ohne Rechtsgrundlage an Fraunhofer für Softwaretests weitergegeben haben.

Auch ein Gesichtsfoto von Besendorf landete laut der Klage 2018 nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung in der Datenbank der Polizei. Bekannt wurde der Vorgang 2021 nach einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von CCC-Sprecher Matthias Marx. Er regte daraufhin beim damaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine Prüfung der Rechtmäßigkeit an. Mehr als zwei Jahre später teilte die Behörde mit, dass sie den Vorgang für problematisch halte und ihre rechtlichen Bedenken dem BKA übermittelt habe. Eine anschließende Beschwerde Besendorfs war dennoch erfolglos. Jetzt folgt die Klage.

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