Regierung will NetzDG verschärfen

Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will “Rechtsextremismus und Hasskriminalität” stärker bekämpfen. Ihr Gesetzentwurf gehe viel zu weit, sagen Kritiker.

Mit dem Entwurf, den ein Journalist online gestellt hat, will das Justizministerium unter anderem das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) weiter ausbauen, um gegen “Rechtsextremismus und Hasskriminalität” vorzugehen. Aber nicht nur dieses Gesetz: Die angedachten Änderungen betreffen auch das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, das Bundeskriminalamtgesetz, das NetzDG und das Telemediengesetz, weil diese zum Teil aufeinander verweisen und zusammenhängen.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist ein noch junges rechtliches Werkzeug, mit dem Nutzer gegen Hasskommentare in Social-Media-Netzwerken vorgehen können. Social-Media-Anbieter gehören zu den so genannten Telemediendiensteanbietern, auf sie zielt das NetzDG nach eigener Aussage ab. Es konzentriert  sich auf kommerzielle Plattformen im Internet, die dazu dienen, “dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke)”. Andere “Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten” nimmt das Netz DG aus, ebenso wie Plattformen “zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte”. Zudem muss das soziale Netzwerk im Inland mehr als zwei Millionen registrierte Nutzer haben.

Nicht nur dürften die zwei Millionen aber – mit allen Karteileichen – schnell zusammenkommen. Auch bleibt der Versuch einer Eingrenzung vielen Experten noch immer zu schwammig. Unklar ist etwa, ob ein populäres, werbefinanziertes Autoforum mit Kommentarfunktion der “Verbreitung spezifischer Inhalte” dient oder sich als Social Network bewerten ließe.

Daten ans BKA

Laut dem Bundesjustizministerium löschen diese Dienste gemeldete Inhalte mit Verweis auf das NetzDG dann zwar – die Verfasser von Hass-Nachrichten müssen aber meist keine weiteren Konsequenzen befürchten. Das wollen Lambrecht und Co. nun laut dem Entwurf nun ändern. Social-Media-Anbieter sollen über das NetzDG eingereichte Beschwerden und die sie verursachenden Äußerungen zusätzlich an das BKA weitergeben oder andernfalls Bußgelder bezahlen. Und nicht nur das: Damit die Polizei Beweise für die Strafverfolgung sichern kann, sollen die Telemediendiensteanbieter auf Anfrage auch Bestands-, Nutzer- und Verkehrsdaten zu diesen Nutzern liefern. Das war bislang nur für Telekommunikationsanbieter, also Internetprovider und Mobilfunkanbieter, erlaubt.

Zunächst aber müssen die Telemediendiensteanbieter selbst das Gesetz in die Hand nehmen und entscheiden, welche Inhalte “konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes” liefern. Ist das geklärt, schicken sie Daten an das BKA. Welche Daten das sind, bestimmt das Telemediengesetz. Das erhebt laut den geplanten Ergänzungen in Paragraf 15a künftig aber nicht mehr nur Bestandsdaten, sondern auch Nutzungsdaten.

Bestands- und Nutzungsdaten

Was zu den Bestandsdaten gehört, steht im Telemediengesetz § 14 Absatz 1. Interessant ist der neu ergänzte Satzvorschlag: “Dies gilt auch für Bestandsdaten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird.”

Daten, die den Zugriff auf Endgeräte und Speichereinrichtungen schützen, interpretieren viele Beobachter als Zugangsdaten und Passwörter, die beim Dienste-Anbieter liegen. Da aber Nutzer selten die Zugriffsdaten für privat verschlüsselte Festplatten an einen Dienst auslagern, dürfte es sich meist um die Zugangsdaten zum Dienst selbst handeln oder zu verbundenen (Cloud)-Diensten. Allerdings werden auch Facebook, Twitter und Co. die Zugangsdaten und Passwörter ihrer User schon aus Angst vor Hackern nicht im Klartext aufbewahren. Das lässt einerseits die Frage offen, in welcher Form die Strafverfolger diese Passwörter wollen. Andererseits verknüpfen einige Anbieter mehrere Dienste über einen Account. Dürfen Behörden auch den Gmail-Account eines Youtube-Trolls durchsuchen?

Doch auch auf die Nutzungsdaten sollen die Strafverfolger zugreifen dürfen. Das sind laut Paragraf 15 des Telemedien-Gesetzes personenbezogene Daten, die den Nutzer identifizieren. Es sind Angaben dazu, wie lange ein Nutzer einen Dienst verwendet hat und auf welche “Telemedien” er dabei zugegriffen hat. Also Details zur Dienstnutzung.

Wer bekommt die Daten und unter welchen Umständen?

Umstritten am Gesetzentwurf ist auch, dass die Hürden, an diese privaten Daten zu gelangen, sehr niedrig liegen. Die Behörden dürfen die Daten “zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten” und zur “Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung” verlangen.

Und welche Behörden sind das? Einige. Nicht nur die “für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden”, sondern auch “für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden”, Verfassungsschutz, BND, MAD, der Zoll und die “nach Landesrecht zuständigen Behörden”. Sie sollen ihre Datenanfrage in Textform formulieren, aber wenn es schnell gehen soll, reicht wohl auch das Nachliefern eines Begründungstextes.

Zugleich soll der Anbieter des “Telemediendienstes”, die angeforderten Daten sofort, vollständig und geheim übermitteln, ohne also den von der Datenabfrage Betroffenen zu informieren. Die Kosten für die Instant-Datenbeschaffung müssen die Dienste dabei selbst tragen. Haben sie mehr als 100 000 Kunden, möchten die Behörden diese Daten auch gleich per elektronischer Schnittstelle abzweigen. Der Anbieter soll dabei zudem eine “gesicherte Übertragung” gewährleisten.

Folgen unklar

Die Idee ist also, dass verschiedene Behörden ohne die Nutzer zu informieren und mit nur geringen Hürden ihre Daten über eine Schnittstelle bei den Anbietern abrufen. Damit senkt der Gesetzentwurf die Hürden zum behördlichen Datensammeln in sozialen Netzwerken deutlich.

Einige Wirtschaftsverbände kritisieren den Entwurf bereits. “Das ist der große Lauschangriff im Netz, den keiner, dem Bürgerrechte und Verfassung irgendetwas bedeuten, wirklich wollen kann.”, heißt es von Eco, dem Verband der Internetwirtschaft. Bitkom kritisiert die zu erwartenden Kollateralschäden, wenn die Daten völlig unbeteiligter Bürger bei den Behörden landen.

Der Entwurf dürfte in dieser Form wohl kaum Realität werden, zu grob gewählt sind die Mittel, zu weitgehend und unspezifisch die Voraussetzungen, um Daten abzurufen. Eventuell ist das aber so gewollt: Die Taktik von Lambrecht könnte sein, am Anfang eine Maximalforderung zu stellen, um dann größere Teile der Forderung in Gesetze zu gießen.

E-Mail Benachrichtigung
Benachrichtige mich zu:
0 Kommentare
Älteste
Neuste Beste Bewertung
Nach oben