Eine Klage gegen die von der Bundesregierung eingeführte Vorratsdatenspeicherung muss jetzt vor den EuGH.
Die Spacenet AG klagt sei April 2016 gegen die Vorratsdatenspeicherung, der Verband der Internetwirtschaft, Eco, unterstützt sie dabei. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, das Verfahren auszusetzen und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Das soll entscheiden, ob die deutschen Regeln mit der EU-Grundrechtscharta vereinbar sind. Der EuGH hatte aber bereits Ende 2016 ähnliche Überwachungsbestrebungen von Schweden und Großbritannien abgelehnt. Die Speicherung der Daten sei auf das Notwendigste zu begrenzen.
Speichern wollen die Staaten die Verkehrs- und Standortdaten der Nutzer der meisten Telekommunikationsdienste auf Vorrat und ohne Anlass. Das sei laut Eco nicht nur ein “tiefgreifender Grundrechtseingriff”, auch ein “tatsächlicher Nutzen zur Verbrechensbekämpfung” lasse sich bislang nicht belegen. Zugleich ist die technische Einführung teuer und kostet Unternehmen “geschätzt über 600 Millionen Euro”.
Die Kläger von der Spacenet AG und Eco hatten auf die nun vom Bundesverwaltungsgericht getroffene Entscheidung gehofft und begrüßen die Prüfung durch den EuGH. “Wir sind sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens und über das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das oberste Ziel dieser Klage war immer, insbesondere durch die Vorlage grundlegender Rechtsfragen eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, die in letzter Konsequenz nur der EuGH treffen kann und so kommt es nun auch.”



