Der von mehreren Seiten kritisierte Entwurf zum Einsatz offener Dokumentenstandards und zur Förderung offener Dokumententauschformate ist in der Nacht zum Freitag vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hatte den Antrag von CDU/CSU und SPD bereits am vorhergehenden Mittwoch abgesegnet und dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Kritik zum Entwurf kam wie berichtet vor allem aus Reihen des Linux-Verbandes und desFördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V ( FFII). Sie bemängelten, dass der Entwurf in “offenen Standards” auch patentierte, zum Teil kostenpflichtige Formate einschließt.
In dem von den Koalitionsfraktionen unterzeichneten Papier heißt es: “Standards sollen dann als ‘offen’ betrachtet werden, wenn sie den Austausch zwischen verschiedenen Plattformen und Applikationen ermöglichen und ausreichend dokumentiert sind. Die Schnittstellen müssen offengelegt, die technischen Spezifikationen auch umsetzbar sein, und ihre Nutzung muss zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen lizenziert werden.” Das heißt, dass auch kommerzielle Standards als geeignet angesehen werden könnten, deren Nutzung die Zahlung von Lizenzgebühren nach sich zieht. Aus diesem Grund stimmten die Oppositionfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen den Antrag. Die FDP-Fraktion enthielt sich ihrer Stimmen.
Obwohl im Antrag auf Konformität zu EU-Bestimmung Wert gelegt wird, widerspricht er dieser im Punkt patentgeschützter Formate. Heißt es doch in der Empfehlung der Europäischen Union, dass offene Standards jene sind, die frei von Gebühren genutzt werden können und deren weitere Verwendung keinerlei Einschränkungen unterliegt. Der deutsche Entwurf enthielt keine solche Bestimmung.
Zuletzt wurde der Antrag am Mittwoch abgeändert. Zwar wurden die Vorschläge der drei Oppositionsfraktionen in konkreter Form abgelehnt, aber dennoch wurde der letzte Satz der umstrittenen Formulierung wie folgt geändert: “Die Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen soll dabei den Vorgaben der internationalen Standardisierungsgremien entsprechen.” Damit wird ab sofort auf EU-Empfehlung verwiesen.



