Ganz kurz vor ihrem Inkrafttreten legt die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesnetzagentur, die deutsche Vorratsdatenspeicherung auf Eis. Den Grund dafür liefert ein letzte Woche ergangener Beschluss am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Das ging schnell: Am 22. Juni hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass der klagende Provider Spacenet die Aktivitäten seine Kunden ab 1. Juli nicht pauschal speichern braucht, also den Paragrafen 113b Absatz 3 des TKG nicht erfüllen muss (Linux-Magazin Online berichtete). Jetzt teilt die Bundesnetzagentur, das ist die für die Kontrolle der Provider zuständige Behörde, sehr knapp mit: “Aufgrund dieser Entscheidung und ihrer über den Einzelfall hinausgehenden Begründung sieht die Bundesnetzagentur bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der in § 113b TKG geregelten Speicherverpflichtungen gegenüber allen verpflichteten Unternehmen ab. Bis dahin werden auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet.
Oliver Süme vom Branchenverband Eco begrüßt die Entscheidung als “absolut konsequent” und fordert zugleich “die Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen”.



