Die Bundesnetzagentur hat ihren Transparenz- und Monitoringbericht zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte für das Jahr 2025 vorgelegt. Parallel dazu veröffentlichte das Bundeskriminalamt einen eigenen Bericht zur Anwendung der europäischen Terrorist-Content-Online-Verordnung.
Das Bundeskriminalamt ordnete im Jahr 2025 in 245 Fällen die Entfernung entsprechender Inhalte bei Hosting-Anbietern an. Im Vergleich zum Vorjahr mit 482 Fällen ging die Zahl deutlich zurück. Die Behörden führen diesen Rückgang darauf zurück, dass Inhalte häufiger bereits nach einem vorherigen Löschersuchen entfernt wurden, bevor eine formelle Anordnung notwendig wurde.
Ausländische Behörden richteten im gleichen Zeitraum 28 Entfernungsanordnungen an deutsche Hosting-Anbieter und damit mehr als im Jahr zuvor. Die Bundesnetzagentur musste jedoch kein Bußgeldverfahren einleiten, da die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Fristen einhielten.
Unternehmen setzten zudem eigene Maßnahmen zur Eindämmung solcher Inhalte um und entfernten auf dieser Grundlage insgesamt 10.562 Beiträge. Nutzer legten in 42 Fällen Beschwerde gegen Löschungen ein, woraufhin die Anbieter sieben Inhalte wiederherstellten.
Die rechtliche Grundlage bildet die Terrorist-Content-Online-Verordnung, die seit Juni 2021 gilt. Sie soll verhindern, dass Online-Dienste für terroristische Zwecke genutzt werden. In Deutschland setzen das Bundeskriminalamt und die Bundesnetzagentur die Vorgaben auf Basis nationaler Regelungen um.





