Mit einem Videoüberwachungsverbesserungsgesetz will die Bundesregierung die Videoüberwachung der Bevölkerung erleichtern. Den Bundesrat hat der Gesetzentwurf bereits passiert.
Sich unbeobachtet und unbefangen in der Öffentlichkeit zu bewegen, wird dank des geplanten Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes [PDF] immer schwieriger. Das Gesetz soll den Einsatz von Kameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen erleichtern, darunter fallen zum Beispiel Parkplätze, Einkaufszentren und Sportstätten.
Von der Verbesserung, die der Name des Gesetzesentwurfes suggeriert, profitieren vor allem die Betreiber der Videoüberwachung. Hatten die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder, die das Anbringen solcher Kameras mitbestimmen, bislang stets die “schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person” im Auge und sprachen sich im Zweifel gegen eine Überwachung aus, gilt nach dem neuen Gesetz “der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als besonders wichtiges Interesse”.
Im Zweifel muss die Datenschutzbehörde also eine Videoüberwachung erlauben, wenn der Betreiber argumentiert, damit den “Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit” zu erhöhen. Das Gesetz geht davon aus, dass ein Mehr an Videoüberwachung eine gute Sache ist, denn sie könne “präventiv dazu beitragen, die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen, indem potentielle Täter etwa bei der Erkundung von Örtlichkeiten im Vorfeld oder unmittelbar vor einer Tatbegehung erkannt und diese vereitelt werden kann”.
Kritik kommt unter anderem von der Digitalen Gesellschaft, die in dem geplanten Gesetz ein “Sicherheitsplacebo” sieht. Es sei ein “Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung”. Bis heute gäbe es keine Belege, dass Videoüberwachung Straftaten effektiv verhindere. Dank des Gesetzes werde es “künftig noch weniger Räume geben, in denen sich der Einzelne unbefangen bewegen kann, ohne damit rechnen zu müssen, dass sein Verhalten aufgezeichnet und ausgewertet wird.” Zwar muss das Gesetz noch durch den Bundestag, doch eine breite Kritik an dem Vorhaben lässt sich bislang nicht erkennen.





