In einer Sondersitzung hat der IT-Planungsrat mit Teilnehmern aus Bund und Ländern am Freitag eine Einigung erzielt, wie drei Milliarden Euro des Bundes aus dem Konjunkturpaket in die Digitalisierung der deutschen Verwaltung eingesetzt werden sollen. Offene Standards und Open Source zählen dabei zu den bestimmenden Prinzipien.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hat das Ziel, es Bürgern und Unternehmen zu ermöglichen, ihre Behördengänge online zu erledigen. Der für die Umsetzung zuständige IT-Planungsrat hat sich unter Leitung von Staatssekretär und Bundes-CIO Markus Richter am Freitag auf einen Fahrplan geeinigt.
Demnach sollen die OZG-Leistungen nach dem Prinzip “Einer für Alle” umgesetzt werden. Dies beschleunige eine ressourcenschonende flächendeckende OZG-Umsetzung, heißt es in einer Mitteilung des Bundesministerium des Inneren. Das Prinzip Einer für Alle bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Länder und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann lokal anpassen können, teilt der IT-Planungsrat mit.
Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen selbst unterwirft sich laut Planungsrat sechs Prinzipien: “Relevanz”, “Nutzerfreundlichkeit”, “Geschwindigkeit”, “Einer für Alle/Wirtschaftlichkeit”, “Innovation und nachhaltige technische Qualität”, “Offene Standards und Open Source”.
Im einzelnen sollen dabei bereits etablierte und leistungsfähige Arbeitsstrukturen genutzt werden. Task Forces sollen den rechtlichen und technischen Rahmen für die Digitalisierungsprojekte klären.
Neben den Geldern vom Bund sollen die Länder die fachlichen Ressourcen und die notwendigen Kapazitäten der IT-Dienstleister bereitstellen und dafür Sorge tragen, dass Kommunen zur Umsetzung hinreichend unterstützt werden, heißt es in der Mitteilung.



