Höhere Strafen, mehr Pflichten durch EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Eco, der Verband der Internetwirtschaft, beschäftigt sich mit den Folgen der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die bringt ab 2018 unter anderem mehr Pflichten und stärkere Haftung für E-Mail-Vermarkter, -Versender und Auftragsdatenverarbeiter mit.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll am 25. Mai nächsten Jahres in Kraft treten und verlangt von E-Mail-Versendern ein “eindeutiges Opt-in”. Die Person muss also dem Verarbeiten ihrer personenbezogenen Daten unmissverständlich zustimmen, “Schweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person soll keine Einwilligung darstellen”, schreibt Eco.

Empfohlen wird bereits jetzt eine schriftliche Einwilligung via “Double Opt-in”. Dabei erhält der Unterzeichner auch gleich eine Mail, über die er seine Anmeldung noch einmal explizit bestätigt. Neu sind eine Reihe von “Dokumentations- und Nachweispflichten (Accountabilities)”. Auch sollen Unternehmen ein “Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten” anlegen und eine Datenschutzfolgenabschätzung liefern für Datenverarbeitungen, die “voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben können”.

Einige Änderungen gibt es für Auftragsverarbeiter, sie müssen nun “ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (bisheriges Verfahrensverzeichnis) für alle Kategorien von im Auftrag eines Verantwortlichen durchgeführte Tätigkeiten führen”. Betroffene richten sich bei Verstößen gegen die DSGVO nun mit Schadensersatzansprüchen direkt an den Auftragsverarbeiter, die die DSGVO so stärker in die Pflicht nimmt.

Unternehmen müssen zudem mit “erheblich” höheren Strafen rechnen als nach der deutschen Rechtsprechung. Die Aufsichtsbehörden dürfen “Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise bei Konzernen von bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes des Vorjahres zu verhängen”. Verstöße gegen den Datenschutz sind damit keine Bagatelle mehr, sondern können Unternehmen schädigen. Da bei Datenschutzverletzungen mitunter auch natürliche Personen haften, treffen die höheren Strafen zudem auch Geschäftsführer, Mitarbeiter und interne Datenschutzbeauftragte.

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