Die Electronic Frontier Foundation ruft Hacker dazu auf, an der Alpha-Version ihrer neuen Router-Firmware zu arbeiten, die in den USA das Etablieren sicherer und offener Drahtlosnetzwerke erlauben soll.
Anwender, die ihr WLAN mit anderen Nutzern teilen möchten, erhalten in den USA Rückenwind von der Electronic Frontier Foundation (EFF). Auf der Veranstaltung Hope X hat die EFF ihre neue Firmware vorgestellt, die das Teilen von Netzwerkverbindungen erleichtern soll. Bislang erlaubt nur eine Minderheit aller Router das Einrichten von Gastzugängen. Zugleich soll die Firmware die Sicherheit des Anbieters gegenüber Dritten gewährleisten.
Die angebotene Firmware basiert auf Cero WRT und läuft bislang nur auf dem Netgear WNDR3800. Sie soll künftig eine festgelegte Bandbreite für Gäste reservieren, eine ausgefeilte Warteschlangenverwaltung mitbringen, ein minimalistisches und sicheres Webinterface anbieten, den Router gegen XSS und CSRF absichern und einen sicheren Update-Mechanismus erlauben. Firmware-Signaturen und Metadaten soll der Router über Tor holen, was Update-Angriffe deutlich erschwert. Die Alpha-Version der Firmware gibt es hier, eine Anleitung zur Installation dort.
In den USA dürfte die Technologie gut funktionieren, weil es bereits eine Reihe von ISPs gibt, die Gastzugänge unterstützen. In Deutschland greift nach wie vor die Störerhaftung, so dass User für das Surfverhalten ihre Mitnutzer verantwortlich sind. Zwar gab es politische Versprechungen, doch die Bundesregierung hat sich 2013 gegen die Abschaffung der Störerhaftung ausgesprochen.
Freie Projekte wie Freifunk behelfen sich nun damit, dass sie selbst Provider werden und sich ihre Mitglieder so nicht für den Missbrauch ihrer Netzwerke verantworten müssen. Zur Zeit läuft jedoch auch eine negative Feststellungsklage gegen die Störerhaftung, weil zwei Freifunk-Mitglieder bewusst darauf verzichtet haben, beim Teilen ihrer Netze den offiziellen Freifunk-Knoten zu verwenden.





Die Störerhaftung als solche komplett abzuschaffen, wäre unsinnig – wie sie in DE allerdings im Kontext des Urheberrechtes gesetzlich ausgestaltet und ausgelegt worden ist, ist mehr als fragwürdig bis realitätsfern und widerspricht m.E. auch wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen Grundordnung – z.B. der Gleichstellung vor dem Gesetz. Da es den Volxparteien wie deren Wählern immer seltener um eine freiheitliche, umso mehr um eine demokratische “Grundordnung” geht, bekommen wir halt Gesetze, die den parteilichen Querälen und politischen Schlammschlachten der “Volxparteien” entspringen – mit dem alleinigen Ziel parteiische Mehrheiten an Wählern anzubinden, aber eben nicht die individuelle Freiheit – zu sichern, denn lange… Mehr »