Deutschlands Schülerinnen und Schüler, Eltern und der Digitalverband Bitkom fordern gemeinsam ein Recht auf digitale Bildung. Aus der Forderung soll ein einklagbarer Anspruch auf eine digitale Teilnahme am Schulunterricht und weiteren staatlich finanzierten und co-finanzierten Bildungsangeboten bestehen.
Im Vorfeld hatte der Digitalverband Bitkom ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass die Umsetzbarkeit eines Rechts auf digitale Bildung prüfen sollte. Das Rechtsgutachten bei der Sozietät Redeker Sellner Dahs habe gezeigt, dass weder Grundgesetz noch Landesverfassungen für ein Recht auf digitale Bildung geändert werden müssten, so der Bitkom in einer Mitteilung. In einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hätten sich zudem, zuletzt 80 Prozent aller Deutschen für einen Rechtsanspruch auf digitale Bildung ausgesprochen.
Katharina Swinka, Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz sagte: „Digitales Arbeiten im Unterricht muss selbstverständlich sein. Die notwendigen und weiter auszubauenden Investitionen in Know-How, Hard- und Software der letzten Jahre dürfen nicht umsonst gewesen sein. In Schulen auf einem digitalen Standard aus Zeiten vor der Pandemie weiterzuarbeiten wäre unverzeihlich für Schülerinnen und Schüler – und den Fortschritt selbst. Es ist ein Gebot der Nachhaltigkeit, vielfältige und damit auch digitale Lehr- und Lernformate dauerhaft zu implementieren.“
Und Christiane Gotte, Vorsitzende des Bundeselternrates kommentierte: „Für unsere Schülerinnen und Schüler kam während der Pandemie besonders erschwerend hinzu, dass neben den mangelhaften sächlichen Voraussetzungen, keinerlei pädagogische Mindeststandards für den Distanzunterricht festgelegt waren und somit in Deutschland kein flächendeckend qualitativ hochwertiger Distanzunterricht stattfinden konnte.“



