BGH stärkt freies WLAN

Die Revision des Sony-Konzerns gegen ein Urteil des OLG München, wonach kommerzielle Hotspot-Betreiber bei Urheberrechtsverletzungen, die über ihr WLAN begangen wurden, nicht zur Zahlung von Schadenersatz sowie entsprechenden Abmahn- und Gerichtskosten verpflichtet werden können, wurde nun vom BGH zurückgewiesen.

Damit gewinnt Tobias McFadden einen neunjährigen Prozessmarathon um die Haftung von Betreibern freier WLANs bei Verstößen ihrer Kunden gegen das Urheberrecht. Der BGH stellte nun abschließend fest, dass Anbieter schon nach alter Rechtslage erst dann verpflichtet gewesen seien, ihr Netzwerk etwa mit einem Passwort zu sichern, wenn sie jemand auf einen Rechtsverstoß hingewiesen habe. Laut McFadden auf Twitter, könne es nun sein, “dass alle ‘Altfälle’ von Hotels etc. kippen könnten und die noch laufenden Verfahren zugunsten der WLAN-Betreiber ausfallen.” Allerdings liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor. Solange rät McFadden allen Interessenten, sich lieber dem Freifunk-Verein anzuschließen.

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