Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat seinen Segen zur Dual-Lizenzierung des Atheros-Chipsatztreibers gegeben. In einer Untersuchung hat das SFLC mögliche Probleme untersucht und ausgeräumt.
Die Basis des Treibers “Ath5k” für den WLAN-Chipsatz von Atheros stammt ursprünglich aus OpenBSD. Um den Code im Linux-Kernel verwenden zu können, musste seine Lizenz hin zur GPL geändert werden. Damit war es jedoch nicht mehr möglich, Änderungen am Code in den ursprünglichen Treiber zurück fließen zu lassen. Das OpenBSD-Projekt war davon erwartungsgemäß nicht begeistert.
Das SFLC, das nichtkommerzielle Rechtsberatung für freie Softwareprojekte anbietet, hat daraufhin den gesamten Code und die verwendeten Lizenzen analysiert. Die Juristen sind zum Schluss gekommen, dass vorgenommene Änderungen auch wieder in das OpenBSD-Projekt übernommen werden können. Lediglich bei einem von drei Zweigen sei eine Rückführung von Code nicht möglich. Dieser ist ausschließlich GPL-lizenziert und somit sei die Wiedereingliederung des Codes in OpenBSD äußerst schwierig.
Das Madwifi-Projekt zeigt sich sehr zufrieden mit dem Ergebnis und dankt der SFLC für die Zeit und Arbeit. Die Entwickler hoffen, dass nun alle Zweifel über die Lizenzierungspraxis und den Code ausgeräumt seien.
Um auch in Zukunft in ähnlichen Fragen für mehr Klarheit zu sorgen, hat das SFLC eine Richtlinie veröffentlicht, die Entwicklern helfen soll, BSD-lizenzierten Code in Projekten, die unter der GPL stehen, zu nutzen.



