Aus Linux-Magazin 07/2025

Editorial

© Computec Media GmbH

Trotz der Anbiederungsversuche der Chefs diverser Tech-Imperien bei der Trump-Regierung laufen ein halbes Dutzend Kartellverfahren gegen genau diese Unternehmen in den USA.

Die Gästeliste von Trumps Amtseinführung las sich in Teilen wie das Who’s who der Technologiebranche, versammelte sie doch die Chefs der bedeutendsten Tech-Imperien der Welt: Angefangen bei Elon Musk (Tesla, SpaceX, X), gefolgt von Mark Zuckerberg (Meta), Jeff Bezos (Amazon), Tim Cook (Apple), Satya Nadella (Microsoft), Sundar Pichai (Google), Sergey Brin (Google-Mitgründer), Sam Altman (OpenAI) und sogar Shou Zi Chew (TikTok). Viele von Ihnen hatten sich ihren guten Platz in den vordersten Reihen durch das Spenden hoher Summen an den Amtseinführungsfonds verdient – die meisten (Zuckerberg, Bezos, Cook, Pichai und Altman sowie Microsoft) gaben jeweils eine Million Dollar, den inoffiziellen Standardbeitrag.

Jetzt aber könnte sich erweisen, dass alles Kuscheln mit der Macht und alle Anbiederungsversuche keineswegs selbstverständlich Erfolg nach sich ziehen: Nicht nur schlägt sich der nationalistische Flügel von Trumps MAGA-Bewegung populistisch auf die Seite der Anti-Monopolisten. Steve Bannon etwa, Trumps Ex-Chefstratege und eine Art Gegenspieler zu Elon Musk, bekundete obendrein, er wolle dessen “unausgegorenen Ideen” bekämpfen, “bei denen es in Wirklichkeit um die Einführung eines Tech-Feudalismus auf globaler Ebene geht.” Und auch der Rechtsstaat wehrt sich: In den USA laufen gegenwärtig sechs Kartellverfahren gegen einige der genannten Tech-Konzerne.

Das Justizministerium (Department of Justice, DOJ) klagt gegen Google mit dem Vorwurf der Monopolbildung, einerseits bei der Websuche und andererseits im Onlinewerbemarkt. Außerdem wirft das DOJ gemeinsam mit 16 Bundesstaaten Apple vor, das iPhone-Ökosystem zu monopolisieren. Die Kartellwächter der Federal Trade Commission (FTC) gehen gegen Meta vor (wegen des Erwerbs von Instagram und WhatsApp) und untersuchen im Fall Microsoft diverse Vorwürfe in den Bereichen Cybersicherheit, Softwarelizenzen, Cloud Computing und KI. Amazon hat man ebenfalls ins Visier genommen – hier geht es um die Anschuldigung, ein Monopol im Sektor E-Commerce erschaffen zu haben.

Die beiden Verfahren gegen Google sind bereits dem Grunde nach entschieden: Sowohl im Fall der Websuche (Richter Amit Mehta) als auch bei der Onlinewerbung (Richterin Leonie Brinkema) lautet das vorläufige Urteil, dass Google sein Monopol zu Unrecht ausnutzt. Andere Verfahren, wie das gegen Meta, haben eben erst begonnen. Aber in allen drei Verfahren fordern Justizministerium beziehungsweise Handelsbehörde drastische Maßnahmen, die bis zur Aufspaltung der Konzerne führen könnten.

Das gab es in den USA zuletzt vor über 40 Jahren, damals traf es AT&T, ein Unternehmen, das auf den Miterfinder des Telefons, Alexander Graham Bell, zurückging. Im Jahr 1982, nach zehn Monaten vor Gericht, kam AT&T mit einer Einigung einem Urteil zuvor, dass seine Zerschlagung besiegelt hätte. Stattdessen bot man an, alle 22 regionalen Tochtergesellschaften abzustoßen, ein Schritt, von dem sich der Konzern nie wieder erholt hat.

Ob es auch bei den heute anhängigen Verfahren zu so gravierenden Folgen kommt, bleibt abzuwarten. Bis jetzt waren jedenfalls sämtliche Versuche, die Prozesse abzuwürgen, erfolglos. Auch dass Trump die beiden demokratischen Kommissionsmitglieder der FTC feuerte, konnte nicht verhindern, dass der Prozess gegen Meta eröffnet wurde. Die Judikative scheint noch zu funktionieren. “Money makes the world go round”? Sicherlich. Aber so ausschließlich dann hoffentlich auch wieder nicht.

Jens-Christoph Brendel

Stellv. Chefredakteur

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