Aus Linux-Magazin 05/2025

EU-Kommission regelt öffentliche Beschaffung neu

© lightfieldstudios / 123RF.com

Mit Regeln zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen möchte die EU-Kommission Geld einsparen und Innovation fördern. Die Stellungnahmen von Wirtschaft und Verbänden fallen unterschiedlich aus.

Jedes Jahr geben Behörden in der EU über 2,4 Billionen Euro für die Beschaffung von Bau- und Dienstleistungen sowie Lieferungen aus. In vielen Bereichen wie Energie, Verkehr, Abfallbewirtschaftung, Sozialschutz sowie Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen sind Behörden die wichtigsten Abnehmer. Rund 48 Prozent der Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds fließen in die öffentliche Auftragsvergabe.

In den politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission kündigte Präsidentin Ursula von der Leyen eine Überarbeitung der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe an. Sie zielt darauf ab, europäischen Produkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in bestimmten strategischen Sektoren den Vorzug zu geben und in der EU Mehrwert und Versorgungssicherheit in Bezug auf wesentliche Technologien, Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten. Außerdem will von der Leyen die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe modernisieren und vereinfachen, insbesondere mit Blick auf Startups und Innovatoren.

Diese Regeln flossen in drei Direktiven der EU ein, die als Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe zur Stellungnahme anstanden [1]. Diese Periode ist seit Anfang März abgeschlossen. Von Verbänden, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft kamen verschiedene Meinungen.

Open Source als Ziel

Die Europäische Open Source Software Business Association APELL (Association Professionnelle Européenne du Logiciel Libre) argumentiert im Sinn von Open Source und digitaler Souveränität [2].

Die Beschaffung müsse zu den Zielen der technologischen Souveränität beitragen, heißt es in der Stellungnahme von APELL. Technologische Souveränität bedeute eine Verringerung der Abhängigkeit von den etablierten digitalen Anbietern. Zudem ermögliche sie eine größere Kontrolle über und Einsicht in die Technologien, die die Infrastruktur von Gesellschaft und Markt bilden. Open Source biete die Freiheit, die Technologie zu nutzen, zu erforschen, zu teilen und zu verbessern und erfülle somit die Ziele der Souveränität.

Das öffentliche Beschaffungswesen sei eine wichtige Triebfeder für Investitionen und kann eine wichtige Rolle dabei spielen, die ausgewählten Lösungen und Anbieter bekannt zu machen, schreibt APELL. Auf diese Weise trage sie zu den Zielen einer größeren technologischen Souveränität bei und unterstütze Unternehmen und den Aufbau von Kapazitäten in Europa.

Das öffentliche Auftragswesen in den EU-Mitgliedstaaten sollte seine Effizienz bei der öffentlichen Beschaffung von Software und Dienstleistungen maximieren. Indem sie ihre Kräfte bündeln, stärken Regierungen und öffentliche Verwaltungen die Wirksamkeit von Investitionen, betont APELL.

Open-Source-Software und Dienste, die auf Open Source basieren, verbessern die Möglichkeiten der Behörden, den Anbieter später zu wechseln. Kleine Mitgliedstaaten, aber auch einzelne Regionen, Städte und Gemeinden profitieren besonders von der gemeinsamen Beschaffung, ist APELL überzeugt. Das sehen der deutsche Verband OSBA und dessen Vorstandsvorsitzender Peter Ganten ebenfalls so. Ganten, Chef des Softwarespezialisten Univention, ist zudem Mitbegründer von APELL und Mitglied des Verwaltungsrats (Abbildung 1).

Abbildung 1: Peter Ganten zählt zu den Begründern von APELL. Quelle: Univention

Abbildung 1: Peter Ganten zählt zu den Begründern von APELL. Quelle: Univention

Europa zuerst

Das EuroStack-Projekt begrüßt den Aufruf der Europäischen Kommission zur Einreichung von Stellungnahmen zur Evaluierung der Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen [3]: “Wir glauben, dass die öffentliche Auftragsvergabe ein mächtiges, aber derzeit nicht ausreichend genutztes strategisches Instrument ist, um digitale Souveränität zu erreichen, ein florierendes europäisches digitales Ökosystem zu fördern und die Annahme von Open-Source-Software zu unterstützen.”

Zu den Kernforderungen von EuroStack zählt die Einführung eines “Buy European Tech Act”. Der soll ähnlich wie der US-amerikanische “Buy American Act” eine Vorzugsbehandlung für europäische digitale Lösungen im öffentlichen Beschaffungswesen vorschreiben, insbesondere für solche, die auf Open Source basieren. Das könnte Preispräferenzen, Ausnahmeregelungen für europäische KMU und Anforderungen an inländische Inhalte beinhalten.

Ergänzend sieht EuroStack die Notwendigkeit eines speziellen “Buy Open Source Act”, entweder als eigenständige Gesetzgebung oder integriert in den “Buy European Tech Act”. Die Direktive soll speziell Open-Source-Lösungen fördern und über den Grundsatz “Open Source First” hinausgehen.

Zusammenfassend sieht EuroStack eine Notwendigkeit zur Änderung der EU-Vergaberichtlinien, um die digitale Souveränität, die Unterstützung des europäischen digitalen Ökosystems und die Förderung von Open Source ausdrücklich als legitime Kriterien für die Auftragsvergabe aufzunehmen.

Außerdem sollten die Bewertungskriterien über einen einfachen Vergleich der Anschaffungskosten hinausgehen und die Gesamtbetriebskosten (TCO) über den kompletten Lebenszyklus der Lösung berücksichtigen. Dazu gehören für EuroStack auch Faktoren wie der Wegfall von Lizenzgebühren, die Kostenreduzierung bei Wartung, Support, Schulung, Anpassung und Ausstieg dank des offenen Charakters von Open Source. EuroStack hat zur digitalen Souveränität ein Konzept erarbeitet (Abbildung 2)

Abbildung 2: Der Fahrplan von EuroStack für digitale Souveränität. Quelle: EuroStack

Abbildung 2: Der Fahrplan von EuroStack für digitale Souveränität. Quelle: EuroStack

Offene Märkte

Der Lobbyverband Digitaleurope, dem auch Tech-Konzerne wie Amazon, Apple, Microsoft, Dell und AMD angehören, sieht eine EU-Präferenz im Beschaffungswesen zwar als dringlich an, da die globalen Wettbewerber zunehmend einheimische Anbieter bevorzugen. Die Lobbyisten lehnen aber eine pauschale EU-Präferenz grundsätzlich ab [4], die sie als Kostentreiber und Innovationsbeschränkung betrachten. Das schwäche die Position Europas bei kritischen Technologien. Stattdessen sollte die Reform die Auswahl des günstigsten Angebots dahingehend verfeinern, dass bei der Beschaffung Kriterien wie Gegenseitigkeit, Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit Vorrang haben, schreibt Digitaleurope in seiner Stellungnahme.

Die Beschaffungspolitik der EU basiere auf Nichtdiskriminierung und Marktöffnungsgrundsätzen, die nach wie vor entscheidend seien, um den Wettbewerb zu gewährleisten und protektionistische Verzerrungen zu vermeiden, äußert sich der Verband weiter. Vor diesem Hintergrund habe die Diskussion über EU-Präferenzen neue Dringlichkeit erlangt, da wichtige Handelspartner industriepolitische Maßnahmen ergreifen, die inländische Anbieter begünstigen. Das wiederum werfe berechtigte Bedenken hinsichtlich der Gegenseitigkeit und Fairness auf den globalen Beschaffungsmärkten auf.

Während das Beschaffungswesen die europäischen Industriekapazitäten unterstützen sollte, würde die Auferlegung einer EU-Präferenzpolitik die Kosten erhöhen und die Auswahl für die europäischen Nutzer einschränken, meint Digitaleurope. Das gelte insbesondere dort, wo der Zugang zu Spitzeninnovationen für die Wettbewerbsfähigkeit entscheidend ist.

Eine Digitaleurope-Studie habe ergeben, dass Europa bei sieben von acht kritischen Technologien hinter den globalen Wettbewerbern zurückliege und nur bei der fortgeschrittenen Konnektivität führend sei. Eine Politik, die Beschaffungsmöglichkeiten einschränke, berge die Gefahr, dass sich dieser Rückstand vergrößere und es für die europäische Industrie erschwere, sich dem globalen technologischen Wettlauf zu stellen.

Der Verband schlägt einen ausgewogenen Ansatz vor, der die Kriterien der Gegenseitigkeit, der Nachhaltigkeit und der Widerstandsfähigkeit bei der Beschaffung stärkt und so eine technologische Führungsposition unter Wahrung eines fairen Marktzugangs ausbauen soll. (uba)

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