Aus Linux-Magazin 06/2019

Alles geregelt

Jan Kleinert, Chefredakteur

Wenn die Technik versagt, springt oft genug der Mensch ein. Das kann jeder Admin einer automatischen Softwareverteilung genauso heftig bejahen wie ein Verkehrspolizist in der Mitte einer vielbefahrenen Kreuzung, deren Ampelanlage ausgefallen ist. Bei den Beamten ist der Job inmitten der abgasmanipulierten Hup-Hölle zwar unbeliebt – aber irgendwer muss es tun.

Fans freier Märkte könnten auf die Idee verfallen, die Verkehrsregelung nicht als gemeinnützige Dienstleistung anzusehen, sondern als privatwirtschaftliche, für die es zweifellos eine Nachfrage gibt. Um den Menschen mit Trillerpfeife zu bezahlen, müsste die Firma, welche den Zuschlag bekommen hat, an den Kreuzungszufahrten Mautstellen platzieren oder alle Kraft- und Radfahrer mit einer equivalenten elektronischen Micropayment-Lösung ausstatten. Das moralische Argument dafür: Gerechtigkeit statt steuerfinanzierte Wohltaten für einzelne Verkehrsteilnehmer.

Wem das nicht absurd genug ist, stelle sich vor, dass nicht jeder die Regel-Leistung anbieten darf, weil ein cleverer Zeitgenosse für das Handregeln von fließendem Verkehr an einer Kreuzung oder Einmündung ein europäisches Patent inne hat. Der könnte sich dann aussuchen, ob er die Dienstleitung entweder als Monopolist selbst erbringt oder Lizenzen dafür verkauft. Man mag einwenden, den Verkehr manuell zu steuern, sei naheliegend, hätte keine nennenswerte Schöpfungshöhe und würde der Allgemeinheit einen Bärendienst erweisen. Allerdings haben Patentämter schon für viel näherliegende, schöpfungsflachere und für die Allgemeinheit viel fragwürdigere Dinge eine Schutzschrift erteilt.

Wer meint, dem Patentwesen durch Konsumverzicht und das Umfahren ampelgestörter Areale ein Schnippchen zu schlagen, fühle sich nun an die Hand genommen und ins wunderliche Land der Softwarepatente geführt. Die dürfte es nach Artikel 52 EPÜ zwar nicht geben, in der Praxis erteilt sie das Amt in München gleichwohl oft, wenn in der Anmeldeschrift nur ein Zipfelchen nicht mit Software zu tun hat.

Im März bot das in Sachen Informatikaus- und -weiterbildung gut angesehene Hasso-Plattner-Institut sogar einen kostenlosen Onlinekurs an, der zeigen will, “warum es gerade auch für junge Unternehmen sinnvoll sein könnte, ein Patent [auf eine Software-Entwicklung] anzumelden”. Die beiden als Kursleiter angetretenen Juristen kämen “auch auf Open Source-Software zu sprechen und diskutieren, welche Parallelen zwischen Lizenzmodellen für so genannte ‘freie Software’ und Patenten bestehen”, heißt es.

Als der von seinem Schock genesene Journalist beim Institut nachfragte, was das Ganze soll, erhielt er neben einem Rüffel des Institutsdirektors, sich mit der Diskussion vom Acker zu machen, von einem der beiden Kursleiter die Auskunft, dass die beiden Juristen den entsprechenden Paragrafen natürlich kennen. Jedoch “werden durchaus Patente auf die in Software implementierten technischen Konzepte erteilt, sofern sie neu und erfinderisch sind. Auf diese etablierte Patentierungspraxis von so genannten computer-implementierten Erfindungen in Deutschland und vor dem Europäischen Patentamt gehen wir in unserem Kurs ein.” Ja, stimmt leider.

Dass Kreuzungspassanten zur Kasse gebeten und Polizisten durch lizenzpflichtige Subunternehmer ersetzt werden, steht momentan nicht zur Debatte. Viel wahrscheinlicher tappen Software-Entwickler, die einen naheliegenden Algorithmus implementieren, in eine Patentverletzungsfalle – aufgestellt, vielleicht, von einem der 1485 Teilnehmer des HPI-Kurses im März.

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