Ich weiß nicht, wer die Regel erfunden hat, dass man für seine Brötchen zahlen muss, aber wahrscheinlich blies ihm zu Anfang der Wind scharf ins Gesicht. Brötchen, meinten einige, seien doch Grundnahrungsmittel und so nötig wie die Luft zum Atmen, für die ja auch keiner zahlt. “Ich habe nur Scheine”, sagte der nächste. Die Zahlungsverpflichtung, wandten die Dritten ein, begünstige doch nur die Großbäcker, die Tausende Brötchen backen, derweil die kleinen vor die Hunde gingen. Dass Großfamilien zur Kasse gebeten würden, die Dutzende Brötchen essen, so wieder andere, wäre ja noch einsehbar – aber doch nicht der einzelne Konsument! Kurz: Die ganze Esskultur sei dem Untergang geweiht!
Am Ende haben sich die Bäcker durchgesetzt, Details verschwimmen im Dunkel der Geschichte, die aber in einer Beziehung noch oder wieder aktuell ist: Das Europäische Parlament versucht nämlich momentan eine ähnliche Regel zu etablieren. Sie besagt, dass für geistige Werke zahlen soll, wer sie benutzt. Die Urheber dieser Werke sollen sich mit den Einnahmen ihre Brötchen kaufen können.
Wieder ist der Sturm der Entrüstung groß: Die einen sagen, sie verdienten zwar Milliarden mit fremder Leute Content, wenn sie nun aber ein paar Cent dafür zahlen sollten, käme das dem Ende des Internets gleich. Und mit der Angst vor dem Youtube-Entzug treiben sie ihre Nutzer in #SaveYourInternet-Kampagnen, die dafür sorgen sollen, dass für sie die Gelddruckmaschine weiterhin gratis bleibt.
Andere finden das Prinzip Leistung und Gegenleistung schon fair. Ihnen wäre es auch recht, wenn die großen Plattformen zahlten, solange sie, die kleineren, aus der Verantwortung entlassen würden. Sie finden: Wem es Mühe macht, sich an das Recht zu halten, für den soll es nicht gelten. Maximal mag alles bleiben, wie es ist: Jeder nimmt sich die Semmel ganz selbstverständlich, und nur, wenn der Bäcker klagt, legt er sie halt murrend zurück.
Freilich, die Plattformen, große und kleinere, könnten an die existierenden Verwertungsgesellschaften einen Obolus entrichten, den die wiederum an die Urheber weiterreichen würden, und die meisten urheberrechtlich geschützten Inhalte wären pauschal legalisiert. Mit einem Schlag wären die Schöpfer finanziell am Gewinn beteiligt, zu dem ihre Werke beitragen – ohne dass es individueller Abmachungen bedürfte. Nur wer das ablehnt, muss auf Filter setzen, die jeglichen geschützten Content ausblenden. Nur wer ohne Not auf solche Filter setzt, beschwört die Gefahr ihres Missbrauchs herauf.
Um die Details der Ausarbeitung lässt sich streiten. Sicherlich ist der vorliegende Gesetzesentwurf noch verbesserbar. Festhalten aber muss man am Prinzip: Wenn jemand etwas konsumiert, das ein anderer produziert hat, schuldet er eine Vergütung. “Ich habe aber gerade kein Kleingeld” kann beim Bäcker nicht als Ausrede gelten. Und auch nicht im Internet.







Zitat: “Um die Details der Ausarbeitung lässt sich streiten”. Genau darum, und nur darum, geht es bei #SaveYourInternet! Leider hinkt Ihr Vergleich mit den Brötchen, Herr Brendel, denn bei digitalen Werken besteht die Arbeit aus dem Erstellen (=Brötchenrezept) und nicht dem Kopieren (=Brötchen backen). Woher weiß denn der Verkäufer (=Plattformbetreiber) im Laden, dass das Brötchen, dass ihm der Bäcker (=Uploader) gebacken hat, auch von diesem gebacken werden durfte, d.h. dass er entweder selbst der Urheber des Rezepts (und seine Rechte nicht einem anderen exklusiv abgetreten hat) oder dass er das Rezept korrekt lizenziert hat? Wenn er auch nur ein Brötchen… Mehr »
Sehr gut geschrieben.
Dass diese Kommentarfunktion übrigens auch unter den Artikel fällt und abgeschaltet werden muss scheint noch nicht angekommen zu sein.