Aus Linux-Magazin 07/2016

Regierungskoalition einigt sich auf Abschaffung der Störerhaftung

© Pavel Ilyukhin, 123RF

Die Arbeitsgruppen der Koalition im Deutschen Bundestag haben sich darauf geeinigt, das deutsche Telemediengesetz zu ändern und damit die so genannte Störerhaftung für offene WLANs abzuschaffen.

Obwohl noch nicht in ein Gesetz gegossen, stehen die Chancen gut, dass noch in diesem Jahr die Änderung des Gesetzes erfolgt. Damit könnte eine lange anhaltende Diskussion ein Ende finden. Mit seiner Entscheidung zum Fall des über ein offenes WLAN heruntergeladenen Musikalbums “Sommer unseres Lebens” (AZ: 1 ZR 121/08, [1]) hatte der deutsche Bundesgerichtshof im Jahr 2010 klargestellt, dass ein ungesichertes oder schlecht gesichertes WLAN bei dessen Betreiber zur Störerhaftung führt; geschuldet werden dann Abmahnkosten, nicht jedoch Schadensersatz.

Dauerhaftes Politikum

Seit der BGH dieses Urteil gesprochen hat, befassen sich Politik und Rechtsprechung mit dem Thema Störerhaftung und ihrer Auslegung. Zuletzt sorgte der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi, [2]) zur Änderung des deutschen Telemediengesetzes für Wirbel. Die Kritiker monierten den Entwurf, der die Frage der Störerhaftung klären sollte, als schwammig, ohne technisches Verständnis verfasst und mit unsinnigen Vorschriften gespickt. Die auch von der Bundesregierung gewünschte Verbreitung von WLAN-Hotspots werde durch diesen Entwurf torpediert [3].

Schlussantrag für den EuGH

Markierte ein Gerichtsurteil den Start, so dürfte ein weiteres Urteil zur Abschaffung der Störerhaftung beigetragen haben. Und dies, bevor es überhaupt gesprochen war: Ein von Sony Music verklagter Unternehmer hatte sich, ebenfalls wegen eines über sein offenes WLAN heruntergeladenen Musiktitels, bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Klage gewehrt. Im März 2016 gab zu dem vorliegenden Fall ein vom EuGH beauftragter Gutachter eine Stellungnahme ab, die die Störerhaftung des Unternehmens stark bezweifelte.

Der EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar schreibt [4]: “Nach alledem meine ich, dass die Auferlegung der Verpflichtung, den Zugang zum WLAN-Netz zu sichern, als ein Weg, Urheberrechte im Internet zu schützen, dem Erfordernis zuwiderlaufen würde, zwischen dem Recht des geistigen Eigentums, das die Inhaber von Urheberrechten genießen, und der unternehmerischen Freiheit der betroffenen Diensteanbieter ein angemessenes Gleichgewicht herzustellen. Außerdem würde diese Maßnahme durch die Beschränkung des Zugangs auf rechtmäßige Kommunikation das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit einschränken.”

Störerhaftung vs. EU-Recht

Damit verstößt die Störerhaftung für den Generalanwalts des EuGH gegen europäisches Recht, der Entwurf des Wirtschaftsministeriums wäre eine Totgeburt. Das Gutachten hat Bewegung in die zwischen SPD und CDU bislang ohne Aussicht auf eine Einigung geführte Debatte gebracht. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, hat das Plädoyer als richtungweisend für eine Einigung bezeichnet. Der netzpolitische Sprecher der CDU, Thomas Jarzombek [5], sieht das ganz ähnlich, eine Überarbeitung des Entwurfs sei nun zwingend.

Entscheidung

Dass sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit einem Machtwort in die stockenden Verhandlungen der Koalition eingemischt hat, dürfte ebenfalls beschleunigend auf die nun erfolgte Einigung gewirkt haben. Trotz zurückliegender Debatten feiern die Parteien den nun ausgehandelten Kompromiss als Durchbruch.

Die Fraktion der CDU/CSU [6] sieht sich den auf den gewerblichen Nutzer gemünzten Antrag des EuGH-Anwalts noch übertreffen und teilt mit: “Mit der heutigen Einigung schaffen wir die WLAN- Störerhaftung ab und erreichen dadurch Rechtssicherheit für alle Anbieter von WLAN-Hotspots. Wir folgen damit nicht nur den Schlussanträgen des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof, der die Störerhaftung für gewerbliche und nebengewerbliche Anbieter von WLAN-Hotspots als nicht vereinbar mit der E-Commerce-Richtlinie qualifiziert hat. Vielmehr erstrecken wir die Haftungsfreistellung auch auf alle privaten Anbieter, weil wir davon überzeugt sind, dass dies der richtige Weg ist. Dem weiteren Ausbau von WLAN-Hotspots – sei er gewerblich, nebengewerblich oder privat – steht die Störerhaftung somit nun nicht mehr im Wege.”

Abbildung 1: In den Städten dürften bald mehr WLANs zu finden sein.

Abbildung 1: In den Städten dürften bald mehr WLANs zu finden sein. © pabmap, 123RF

Damit dürfte die kurz nach Bekanntwerden der Einigung noch vorherrschende Verunsicherung, ob auch private Anbieter aus der Störerhaftung entlassen sind, beigelegt sein. CDU-Experte Thomas Jarzombek sieht auch die parlamentarische Umsetzung als problemlos an: “Die Koalition wird diese Änderungsvorschläge in der nächsten Sitzungswoche in den Ausschüssen und im Plenum verabschieden”, schreibt er [5].

Gefahrgeneigte Dienste

Die in den bisherigen Entwürfen genannten “gefahrgeneigten Dienste”, dazu zählen etwa Filehoster, will die SPD-Fraktion [7] nach eigenem Bekunden ebenfalls angehen. In einem Beitrag der SPD-Abgeordneten heißt es: “Darüber hinaus werden wir die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auffordern, sich auf europäischer Ebene für eine Überprüfung einzusetzen, ob es – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen des EuGH und dessen Differenzierung hinsichtlich der neutralen beziehungsweise aktiven Rolle von Hostprovidern – einer Überarbeitung des regulatorischen Rahmens für Hostprovider bedarf, um illegalen Plattformen wirksam begegnen zu können.”

Nutzen

Für Betreiber von offenen WLANs und auch für private Anwender mit WLANs bedeutet die Einigung, wenn sie in dieser Form in das Telemediengesetz einfließt, Rechtssicherheit für den Betrieb. WLAN-Anbieter gelten dann – wie die Provider – als Zugangsanbieter, die für das Fehlverhalten der Nutzer nicht zur Rechenschaft gezogen werde. Offene WLANs lassen sich damit ohne Vorschaltseiten, Nutzerdaten und Verschlüsselungen betreiben. Der um die Hotspots kreisenden Abmahnindustrie, die sich rund um die Störerhaftung gebildet hat, fällt ein lukratives Geschäftsmodell weg..

Stellungnahmen

Interessenvereinigungen wie der Internetverband Eco begrüßen die Entscheidung. Oliver Süme, Eco-Vorstand für Politik und Recht, kommentierte: Aus Sicht der Wirtschaft ist das eine überaus gute Nachricht, denn jahrelang war Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern eine echte Hotspot-Wüste [8].

Auch der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) wertet die Einigung positiv. “Ein vernetztes Deutschland braucht keine Störerhaftung”, erklärte BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün [9].

Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag: “Es war mehr als überfällig, ein Konstrukt zu beseitigen, das in der Vergangenheit zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für die Anbieter und Nutzer von Funknetzen geführt hat” [10]. Der Bundestagsabgeordnete merkt spitz an, dass die beteiligten Ministerien sich zuletzt von ihrer eigenen Vorlage distanziert hätten.

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