Den Bewohnern der reichen griechischen Kolonie Sybaris in Süditalien war gutes Essen eine Herzensangelegenheit. Um Innovationen in der Küche zu fördern, hielten sie folgendes Privileg fest: “Wenn einer der Köche ein neues köstliches Gericht erfinden würde, so sollte es keinem anderen vor Ablauf eines Jahres gestattet sein, von dieser Erfindung Gebrauch zu machen, sondern nur dem Erfinder selbst. Während dieser Zeit sollte er den geschäftlichen Gewinn davon haben, damit sich die anderen anstrengen und wetteifernd sich in solchen Erfindungen zu übertreffen suchen.”
Das etwa im 7. Jahrhundert v. Chr. entstandene Dekret gilt als Vorläuferin des heutigen Patentwesens, das seit dem 19. Jahrhundert für Erfinder und Industrie Bedeutung besitzt. Dass ein genialer, aber verspotteter Tüftler in seiner Kammer am Ende eines beschwerlichen Lebens sein Schaffen mit einem Patent krönt und wegen dessen Schutzwirkung reich würde, ist jedoch eine romantische Vorstellung. Die große Menge der Schutzschriften bekommen Konzerne ausgestellt, die damit ihre Mitbewerber in Schach halten. Wer aus langer Weile in Patentschriften schmökert, wird zudem nur selten Zeuge von genialen Gedanken. Der Löwenanteil der bewilligten Patente beschreibt Dinge, die jeder Entwicklungsingenieur hinkriegt, wenn ihm jemand genug Zeit gibt und das technische Problem genau beschreibt.
Das scheint aber niemanden zu stören, zumal für börsennotierte Firmen Patente zudem zum Unternehmenswert beitragen, und ein gut gefülltes Patentportfolio festigt die eigene Position bei Lizenzverhandlungen mit anderen Konzernen. Schon Firmen mit vielleicht 1000 Mitarbeitern spielen dabei nicht mit – wenn sie Entwicklungen überhaupt geschützt haben, sind es wenige. Auch fehlt ihnen das juristisch geschulte Personal. Noch viel unschöner stellt sich die Situation für so genannte Softwarepatente dar, denn in der Software-Entwicklung kann schon ein Einzelner mit einem PC viel reißen – man denke nur an Torvalds und Linux.
In den USA gang und gäbe, sind computerimplementierte Erfindungen “als solche” deshalb bei Patentämtern der EU nicht schützbar, in Verbindung mit anderen technischen Neuerungen allerdings schon. Und das ist der Knackpunkt: Wer sich freut, dass keiner ein Patent auf PC-Betriebssysteme oder -Programme ausgestellt bekommt, übersieht, dass die meiste Software auf eingebetteten Geräten läuft und damit in Verbindung mit anderem technischen Gerät.
Die ausufernde Softwarepatent-Praxis hat sogar die bundesdeutsche Politik alarmiert. Mitte April hatten sich nach einer Initiative des Netzpolitikers Jimmy Schulz die im Bundestag vertretenen Parteien – nur die Linke durfte wie immer nicht mitmachen – darauf geeinigt, die Patentierung von Computerprogrammen “effektiv zu begrenzen”. Auch die einen Monat später geladenen Experten bestätigten größtenteils die Skepsis gegenüber patentiertem Code, die sich im Parlament breitgemacht hat. Das Ganze ist sicher ein schönes Signal, auch in Richtung freier Software. Ob die Legislative das juristische Problem der patenten Kombination von Soft- und Hardware lösen kann, bleibt aber höchst fraglich.
Ob das Küchenpersonal der Stadt Sybaris wegen der Patentierbarkeit mehr schmackhafte Gerichte erfunden hat als ohne die Verordnung bleibt nach zweieinhalb tausend Jahren im Dunkeln. Zumindest quantitativ war einiges geboten: Der luxuriöse Stil der Sybariten war nämlich im antiken Griechenland sprichwörtlich. Bis heute stehen “Sybaritismus” in Griechenland für Völlerei und Genusssucht und “Sybarit” für einen dem Luxus ergebenen Weichling. Sybaris selbst – und damit endet die kleine patente Geschichtsstunde – wurde 510 v. Chr. infolge eines Aufstands zerstört.






