Neulich im Bundestag ging es, mal wieder, um Vorratsdatenspeicherung. Rund 64 000 Bürger hatten erreicht, dass sich der Petitionsausschuss mit der Frage auseinandersetzen muss, ob das anlasslose Speichern rechtswidrig ist. Warum die Debatte, mag man einwenden. Hatte das Bundesverfassungsgericht im März 2010 nicht die Speichervorschriften komplett gekippt? Und prüft der Europäische Gerichtshof nicht gerade, das Gleiche mit der EU-Speicher-Richtline zu tun? Bestätigte er das nationale Urteil, wäre damit auch das laufende EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vom Tisch. In der Zwischenzeit speichern deutsche Provider für sieben Tage, eine Ermittlungspraxis, die – seltsam genug – den Segen des Bundesdatenschutzbeauftragten hat. Die Bundesregierung diskutiert währenddessen intern über ein “Quick Freeze plus”-Gesetz.
Die Anhörung in Berlin verlief nicht sonderlich kontrovers: Kai-Uwe Steffens, der die Petition eingereicht hatte, legte die Argumente der Gegner dar, und Max Stadler, parlamentarischer Staatssekretär im FDP-geführten Justizministerium, teilte die Bedenken der Bürger in wesentlichen Punkten. Einzig ein Vertreter des Innenministeriums hielt dagegen, dass ohne Vorratsdatenspeicherung insbesondere Internetdelikte oft nicht aufklärbar seien. Dass der strafrechtliche Nutzen des Speicherns nicht wissenschaftlich belegt ist, musste aber auch er einräumen.
Eine Vorratsspeicherung in Kombination mit verschärfter Nutzerdaten-Verifikation hat sich die ICANN gerade zugelegt. Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers, eine eher schwerfällige Non-Profit-Organisation, die der Öffentlichkeit, wenn überhaupt, nur als weltweite Hüterin der Toplevel-Domains und Betreiberin des Root-DNS bekannt ist, will Domainanbieter verpflichten, nicht nur Daten der Inhaber einer aktiven Domain anlasslos zu speichern, sondern sogar zwei Jahre nach Vertragsende aufzubewahren.
Dabei geht es nicht nur um die Whois-Felder, sondern auch um Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Skype-Namen, Kreditkartendaten, Quell- und Ziel-IPs der Kommunikation zum Kunden sowie HTTP-Header. Da der ICANN die demokratische Legitimation fehlt, braucht man kein Staatsexamen in Jura, um das frech zu finden. Die zentrale Frage lautet: Warum denkt sich das Standesamt des Internet eine so absurde Regelung aus? Seit Jahren üben Strafverfolgungsbehörden, besonders US-amerikanische, Druck auf diverse Domainregistrare aus. Und die wiederum sitzen neben Regierungsvertretern in den ICANN-Gremien. Die Vorratsdatenspeicherung kam auf Initiative des FBI hinzu. Am Ende haben alle zugestimmt und die Chose war perfekt. Fast. Denn beim ICANN-Treffen in Toronto vor ein paar Tagen kristallisierte sich heraus, dass europäische Registrare per Ausnahmeregelung die Vorratsdatenspeicherung nicht umzusetzen brauchen – was die US-Registrare wiederum wurmt.
Deutschland, EU und weltweit: Warum nur ist das Thema einfach nicht totzukriegen?! Kometengleich kehrt es alle ein, zwei Jahre zurück und bedroht die digitale Zivilisation aufs Neue. Was macht es für Schlapphüte, Terrorfahnder und weiß Gott wen noch so attraktiv, statt einiger Verdächtiger die komplette Einwohnerschaft eines Landes kommunikationstechnisch zu durchleuchten? Die Angst, die Kontrolle zu verlieren?
Vielleicht ist es ja ganz harmlos, und alle Sicherheitsbehörden sind bloß mit nicht-enttarnten Stasi-Agenten durchsetzt, die nach der Wende mangels Instruktionen und zweitem Gehalt aus Ostberlin eine gesamtdeutsche Karriere anstreben. Und was tun die? Das was sie gelernt haben: überwachen.







