Aus Linux-Magazin 10/2001

Aktuelles Recht

Die elektronische Unterschrift, ein endlich verabschiedetes Datenschutzgesetz und eine weiterhin unklare Lage in Sachen Softwarepatente – das sind die Themen in der politischen Sommerpause. So bleibt uns sogar Platz für eine Buchempfehlung.

Es herrscht Sommerpause – nicht nur in Deutschland: In gut zwei Monaten hat sich innerhalb und außerhalb des Netzes nur wenig Spektakuläres ereignet. Immerhin sind aber jahrelange Streitigkeiten juristisch zu einem vorläufigen Abschluss gekommen.

Das neue Bundesdatenschutzgesetz ist am 22. Mai dieses Jahres in Kraft getreten [1]. Die Modernisierung der ersten Stufe, gemeint ist die Anpassung des deutschen an das europäische Recht, ist damit abgeschlossen. Trotzdem geht die Diskussion zu diesem Thema weiter, denn die Modernisierung des Gesetzes ist nach allgemeiner Meinung der Datenschützer völlig unzureichend. Deshalb soll gleich anschließend in einer zweiten Stufe ein völlig neues Datenschutzgesetz konzipiert werden, eine Release 2.0 sozusagen.

Elektronische Unterschrift im BGB

§ 126 BGB: (3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

§ 126a BGB: (1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.

(2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren.

Endlich Sicherheit – in jeder Hinsicht

Am 13. Juli 2001 ist ein weiteres Gesetz mit Bedeutung fürs EDV-Zeitalter in Kraft getreten, es trägt den schönen Titel “Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr”. Es beendet – jedenfalls vorläufig – den rechtlichen Streit um die Gleichstellung von elektronischer und klassischer Unterschrift und passt insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch an die Vorschriften von Signaturgesetz und Signaturverordnung an.

In zahllosen Gesetzestexten – das ging bis zum Bundeskleingartengesetz – mussten die Juristen den Begriff “schriftlich” in die Formel “in Textform” ändern [2]. Damit ist es von jetzt an rechtsverbindlich möglich, fast jedes Rechtsgeschäft, das eine Unterschrift verlangt, online abzuwickeln. Allerdings nur fast jedes, denn mit den Online-Eheschließungen jedweder Art klappt das beispielsweise noch nicht. Aber: Heute ist nicht alle Tage.

Auch für die Sicherheit der Eigentumsrechte wurde etwas getan. Die letzte wichtige Änderung der bestehenden Gesetzeslage ist aus Brüssel zu vermelden: Der EU-Ministerrat hat die neue Urheberrechts-Richtlinie verabschiedet, mit der die europaweite Umsetzung der WIPO-Verträge [3] eingeleitet wird. Diese “Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates” [4] dient zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft.

Eine Unzahl bestehender Gesetze und Verordnungen musste bei der Einführung der digitalen Unterschrift an die neue Regelung für elektronische Signaturen angepasst werden.

Eine Unzahl bestehender Gesetze und Verordnungen musste bei der Einführung der digitalen Unterschrift an die neue Regelung für elektronische Signaturen angepasst werden.

Europäische Patentlösung nicht in Sicht

An der Patentfront ist vorläufig Ruh. Zumindest deutsche Wissenschaftler sehen für Softwarepatente keine Notwendigkeit. Diese Position hat der Wirtschaftswissenschaftler Martin Probst aus Mannheim in einer Anhörung des deutschen Bundestages am 21. Juni treffend zusammengefasst: Trotz intensiver Suche sei es ihm “leider nicht gelungen, irgendein seriöses Papier pro Softwarepatente zu finden”.

Die Protagonisten der Bewegung für eine breite Einführung von Softwarepatenten auch in Europa ficht dergleichen jedoch nicht an. Die Auswertung einer großen Anzahl von europaweiten Stellungnahmen im Rahmen einer EU-Konsultation ergab eine überwiegend ablehnende Haltung in den Antworten. Immerhin 91 Prozent der Antworten enthielten einen negativen Kommentar in der Sache. An und für sich sollte die Gesamtbewertung der Konsultation damit entschieden sein. Nicht jedoch, wenn man der Logik der Auswertung folgt.

Die britische Firma PbT Consultants, von der EU-Kommission mit der Auswertung der Umfrage beauftragt, bevorzugte ein anderes Resultat. Zu dem Zweck wurden erst einmal alle Antworten von Open-Source-Anhängern beiseite gelassen. Im verbleibenden Rest der Antworten ergab sich dann eine 54-prozentige Mehrheit pro Softwarepatente. Diese befürwortenden Stimmen stammten von den üblichen Verdächtigen: Patentanwälte, Patentämter und Großkonzerne mit Patentabteilungen. Das war wohl auch nicht anders zu erwarten. Auf der Gegenseite befinden sich: vorwiegend Wissenschaftler, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und unabhängige Entwickler.

Kreative Statistik

Durch diese geschickte Verrechnung der Stimmanteile kommen die Auswerter in ihrem 43-seitigen Papier [6] zu einem wahrhaft prophetischen Urteil: “Berücksichtigt man die ökonomischen Muskeln und die Anzahl der Organisationen, die von den Antworten aus der Industrie und anderer Verbände repräsentiert werden, lässt sich begründen, dass es eine ökonomische Mehrheit zugunsten von Patenten auf Computer-implementierte Erfindungen gibt.”

Ob die Gesellschaft für Informatik (GI), die sich in den letzten Wochen mehrfach für die Patentierung von Software ausgesprochen hat [7], unter den genannten Verbänden der “ökonomischen Mehrheit” ist, wurde leider nicht mitgeteilt.

Es bleibt abzuwarten, in welchem Sinne die EU-Kommission sich entscheiden wird. Nicht zuletzt davon wird es abhängen, ob Europa mehr als eine Wirtschaftsunion sein kann: Ob das so oft beklagte Demokratiedefizit in diesem Falle überwunden wird.

“The Art of Making Copyright Laws”

Wie viel haben Sie von den erwähnten Entwicklungen aus Ihrer Tageszeitung, im Fernsehen oder Radio, kurz: aus den öffentlichen Massenmedien erfahren? Wenig oder gar nichts? Könnte diese Haltung der Öffentlichkeit und der veröffentlichten Meinungen tiefere Ursachen haben, die mit bloßer Interesselosigkeit nicht zu erklären ist? Wenn Sie diesem Verdacht nachgehen wollen, empfehlen wir Ihnen die Lektüre eines aus unserer Sicht hervorragenden Buches, das seit Juli 2001 erhältlich ist: “Digital Copyright” von Jessica Litman [8].

Es ist das Buch einer beeindruckend klugen Frau, einer führenden akademischen Expertin des Copyright-Systems der USA. Es ist klar geschrieben und auch für jeden juristischen Laien verständlich. Litman stellt fest, dass das geltende Recht so kompliziert ist, dass noch nicht einmal spezialisierte Juristen es ganz verstehen. Parallelen zum anerkanntermaßen völlig unverständlichen deutschen Datenschutzrecht liegen auf der Hand. Wie aber ist es zu dieser Komplexität und Unverständlichkeit gekommen? Jessica Litman sucht die Antwort, indem sie einen gut 100 Jahre währenden Gesetzgebungsprozess in den USA minutiös nachvollzieht und so die Rationalität der geltenden Rechtsregeln und ihrer Entstehung transparent macht.

Jessica Litman: Öffentlichkeit ist bei Copyright-Gesetzen nicht erwünscht.

Jessica Litman: Öffentlichkeit ist bei Copyright-Gesetzen nicht erwünscht.

Recht und Öffentlichkeit

Die Darstellung ihrer Argumente lässt kaum Auswege und schnürt einem fast dem Atem zu, je näher sie den aktuellen Konflikten um Napster, DeCSS und den Digital Millennium Copyright Act (DCMA) kommt [3]. Ergebnis der Untersuchungen Litmans: Es hat zu keiner Zeit eine irgendwie geartete Beteiligung der Öffentlichkeit, der Bürger und Verbraucher, gegeben. Immer waren die beteiligten kommerziellen Interessen unter sich und haben sich selbst bedient – das amerikanische Copyright als Methode der Gewinnmaximierung weniger Firmen auf Kosten der Allgemeinheit.

So kommt es, dass sich die ausgeschlossene Öffentlichkeit auch nicht weiter für solche Gesetze interessiert. Mit diesem Effekt kämpft auch der Datenschutz in Deutschland. Immer mehr und immer komplizierteren Vorschriften – es dürften inzwischen über 1000 sein – steht ein wachsendes Desinteresse des Publikums gegenüber. Es gelingt offenbar nicht mehr klar zu machen, dass Datenschutz nicht nur die Interessen von Datenschützern und einigen Juristen und Informatikern bedienen will.

USA und Europa

Dem Rezensenten bei Slashdot [9] ist es während der Lektüre des Buches kaum anders als uns gegangen: Hier analysiert jemand ohne ideologischen Eifer, warum sich in den USA gerade diese Strukturen herausgebildet haben und keine anderen. Die Strukturen sind in Europa und Deutschland wahrscheinlich nicht wesentlich anders. Das sollte vielleicht mal genauer untersucht werden.

Zumindest die aktuelle Rechtsentwicklung unterscheidet sich in Europa kaum von derjenigen in den USA. Die Urheberrechts-Richtlinie des EU-Rates gießt das in Vorschriften, was der DCMA in den USA bereits vorexerziert hat. Jessica Litman hat das gedankliche Modell – nun auch des europäischen Rechts – so beschrieben (S. 95): “Da jeder Gebrauch eines Computers, um ein Werk in digitaler Form anzuschauen, zu lesen, gegenzulesen, zu hören oder auf eine andere Art zu erfahren, das Vervielfältigen des Werks im Speicher des Computers erfordert, und da das Copyright-Gesetz dem Copyright-Halter die ausschließliche Kontrolle über Vervielfältigungen gibt, würde jede entweder ein gesetzlich verbrieftes Recht oder die Erlaubnis des Copyright-Halters benötigen, um ein digitales Werk anzuschauen, zu lesen, erneut zu lesen, zu hören oder anders zu erfahren, jedes Mal wenn sie dies täte.”

Mit anderen Worten: Auch das neue europäische Urheberrecht, das in Deutschland bis Dezember 2002 umzusetzen ist, erlaubt es dem Inhaber der Rechte, die Verbreitung praktisch jeder einzelnen Kopie zu kontrollieren. Im Prinzip gilt das auch für private digitale Kopien [10]. Früher konnte man beispielsweise ein Buch kaufen, es verleihen und wieder verkaufen, nachdem man es gelesen hatte. Heute wird der Zugriff auf einzelne digitale Kopien lizenziert.

Keine Randfrage

Es geht also nicht um irgendeine juristische Spitzfindigkeit, die nur für wenige Liebhaber von Interesse ist. Die Politik der “Intellectual Property Rights” ist vielmehr jene Politik, die die Verteilung von Wissen und damit den Einfluss zwischen den Akteuren der Informationsgesellschaft regelt. Die Copyright-Politik ist das politische Herzstück dieser neuen Gesellschaft. Demokratie ist in Gefahr, wenn diese Gesellschaft weiterhin nur nach den Interessen der Copyright-Industrien gestaltet und der Öffentlichkeit der Katzentisch zugewiesen wird.

Deshalb sollte man manche Fragestellung umkehren. Unter dem Einfluss der dominanten Interessen fragen wir immer: Was sollen die Träger der Urheberrechte für ihre Leistung bekommen? Stattdessen sollten wir mit Jessica Litman fragen (S. 174f.): “Was sollte die Öffentlichkeit von der Copyright-Abmachung haben? Was braucht, will oder verdient die Öffentlichkeit? Die Öffentlichkeit sollte natürlich erwarten, dass mehr Werke geschaffen werden. Doch was wollen wir, was die Öffentlichkeit mit diesen Werken tun kann?”

Mut machen

So mag es vor den kommenden Schlachten nützlich sein, in den nachrichtenarmen Zeiten nochmals Kraft zu schöpfen und sich Zeit für die Lektüre interessanter Bücher zu nehmen. Jessica Litman weiß, dass man diese Kraft braucht, um die Lobbyisten in die Schranken zu weisen. So ist es ein schöner Zug, dass man sich vor dem Kaufentscheid das zweite Kapitel ihres Buches “The Art of Making Copyright Laws” zum Probelesen herunterladen kann [11]. (uwo)

Infos

[1] Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz: [http://195.20.250.97/BGBL/bgbl1f/b101023f.pdf]

[2] Gesetzesänderungen zur elektronischen Unterschrift: [http://195.20.250.97/BGBL/bgbl1f/b101035f.pdf]

[3] Lutterbeck/Ishii/Gehring: Cyber:Law, Linux-Magazin 8/01, S. 54ff.

[4] Die Copyright-Richtlinie: [http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2001/l_167/l_16720010622de00100019.pdf]

[5] Zitiert nach R. Sietmann: Zankapfelkomplott, c’t 2001, Heft 14, S. 46.

[6] Umfrageergebnisse zu Softwarepatenten: [http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/softpatanalyse.htm]

[7] Gesellschaft für Informatik bejaht Technizität von Software: [http://www.gi-ev.de/informatik/presse/index-presse-aktuell.html]

[8] Jessica Litman: Digital Copyright, Prometheus Books: Amherst, New York 2001

[9] Die Rezension bei Slashdot: [http://slashdot.org/books/01/03/28/0121209.shtml]

[10] Axel Metzger: Die Privatkopie – vom Aussterben bedroht, Telepolis vom 24.7.200: [http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/9123/1.html]

[11] Jessica Litman: Digital Copyright, Kapitel 2: The Art of Making Copyright Laws: [http://www.msen.com/~litman/digital-copyright/ch2.html]

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