Aus Linux-Magazin 04/2013

Kommissionsware

Nun liegt er vor, der deutsche Bundestags-Enquete-Bericht “Interoperabilität, Standards, Freie Software” – 144 Seiten mit Analysen zu technischen und organisatorischen Aspekten von IT-Interoperabilität sowie Definitionen, Anwendungsmöglichkeiten, Hinternissen und Geschäftsmodellen von und mit quelloffener Software. Das größtenteils im Parteien- und Sachverständigenkonsenz entstandene Dokument arbeitet viel ab und streift sogar tagesaktuelle Details wie UEFI Secure Boot. Bedeutsam wird es bei den Handlungsempfehlungen:

1. Die Enquete-Kommission begrüßt das Reformpaket zum Euro-Standardisierungssystem, das den Zugang zu ITK-Standards regelt. Vornehmlich handelt es sich um nicht-offene Standards.

2. Die Bundesregierung möge die Forderungen aus dem Eckpunktepapier zu Trusted Computing und Secure Boot auch gegenüber der öffentlichen Verwaltung in den Ländern kommunizieren.

3. Die Enquete regt die Länder an, Kindern und Jugendlichen Gelegenheit fürs Programmieren zu verschaffen.

4. Bund und Ländern empfiehlt sie, neue Software möglichst plattformunabhängig zu erstellen – insbesondere, wenn sie zur Interaktion mit Bürgerinnen, Bürgern oder Unternehmen bestimmt ist.

5. Die Kommission fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, inwiefern staatliches Handeln offene Standards im Sinne von Bürgern, Wirtschaft und Entwicklung fördern kann.

6. Der Bundesregierung bekommt empfohlen, das Kompetenzzentrum Open-Source-Software beim Bundesverwaltungsamt mit ausreichenden Mitteln auszustatten.

7. Vergaben der öffentlichen Hand mögen weder freie noch proprietäre Software bevorzugen, sondern anhand der Wirtschaftlichkeit (Total Cost of Ownership) entscheiden.

8. Die Enquete bittet die Regierung zu prüfen, ob eine geänderte Bundeshaushaltsordnung ermögliche, in der öffentlichen Verwaltung eingesetzte freie Software leichter an Dritte weiterzugeben.

9. Der Bundestag möge bei IPTV abwarten, ob die Hersteller ihre Geräte mit einem offenen Zugang ausstatten.

10. Berufsständischen Vereinigungen sollten vorhandene Standards, Spezifikationen und Zertifizierungen für Branchensoftware zur Verfügung stehen.

11. Die Enquete-Kommission bittet die Bundesregierung zu prüfen, welche Folgen die entfallene Vergütungspflicht für Fernseh-APIs hat.

12. Die öffentliche Verwaltung kann durch offene Standards Abhängigkeiten von einzelnen Marktteilnehmern verringern. Dazu sind ebenenübergreifend offene Standards und Einsatzempfehlungen zu definieren.

13. Die Länder werden gebeten beim Anschaffen schulischer Lernmittel auf Plattformunabhängigkeit zu achten.

14. In Ausbildung und Studium sollte die Benutzerfreundlichkeit von Software mehr Berücksichtigung finden.

Enttäuscht? Im ersten Moment ja. Anders als der Analyseteil befassen sich die Handlungsempfehlungen wenig mit freier Software. So fehlt mir eine Aussage, dass bei gleichem Funktionsumfang ein quelloffenes Programm gegenüber einem geschlossenen per se den höheren Wert besitzt. Matthias Kirschner von der FSF Europe hat zudem nicht unrecht, wenn er schreibt, die Enquete fordere Dinge, die der Bund bereits zehn Jahre praktiziere.

Andererseits gilt es zu würdigen, dass sich der Bundestag sichtlich um ein Thema bemüht, das Abgeordneten anfangs so abstrakt erscheinen muss wie Bilanzrisiken beim Eigenhandel mit Derivaten auf verbriefte US-Immobilienhypotheken systemrelevanter Banken. Hinzu kommt, dass die Zuständigkeiten des Bundes beim Ausgestalten von Software begrenzt sind. Was das Parlament in künftigen Gesetzgebungsverfahren mit dem nun aufgebauten Wissen anfängt, gilt es zu beobachten.

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