Von der Technik ein klein wenig Ahnung zu haben, zahlt sich langfristig aus, sollte man meinen. Webserver-Betreibern ist beispielsweise die kleine Textdatei »robots.txt« mit ihren Inhalten durchaus bekannt. Sie betrifft vor allem automatisierte Anfragen von Crawlern und Suchrobotern, die Webseiten auswerten und Inhalte abrufen. Als De-facto-Standard gehört es zum guten Ton im Web, die Inhalte dieses Files zu analysieren und vor allem, sie zu befolgen.
Jahrzehntelang fristete »robots.txt« ein Schattendasein, meist einfach beachtet und deshalb nicht weiter der Rede wert. Doch Anfang Dezember schaffte sie es sogar aufs Rednerpult im Deutschen Bundestag (Youtube-Video von N24 hier: https://www.youtube.com/watch?v=pdHjAc20v-A). Nachts, irgendwann um Mitternacht, brachte sie überraschenderweise der letzte Redner zur Sprache: Jimmy Schulz, ein FDPler aus der Regierungskoalition. Er forderte, die kleine Textdatei gesetzlich zu verankern, ebenso das Einhalten der dort spezifizierten Vorgaben. Was war geschehen?
Über das, was die Datei beschreibt – prinzipiell nur eine Liste mit Verzeichnissen und Regeln für den Zugriff auf den Webserver – vollzieht sich mittlerweile seit drei Jahren eine erbitterte Debatte, zunächst hinter den Kulissen, seit Mitte 2012 auch in den Medien. Unter dem Stichwort “Leistungsschutzrecht” kämpfen große Verlage wie Springer und Burda dafür, dass Suchmaschinen wie Google beim Abruf und der Verlinkung von journalistischen Inhalten (auch und vor allem bei kurzen Teasern) verpflichtet werden, dem Ursprung des Links, also den Verlegern, einen Obulus aus den Web-Milliarden abzudrücken. Analog gesprochen müsste quasi der Guide Michelin jedem Restaurant, dem er einen Kunden durch eine gute Bewertung zuschanzt, ein paar Euro abdrücken, ebenso der Taxifahrer, der den ortsunkundigen Besucher in eine Pizzeria lotst.
Das gefällt Google nun gar nicht, ebensowenig zahlreichen Bloggern und Netzaktivisten. Die sehen die Freiheit des Webs bedroht, wenn Springer und Konsorten darüber bestimmen dürfen, wer auf wen verlinken darf und zu welchem Preis – sie sprechen von einer “Lex Springer” und warnen vor einer neuen Abmahnflut. Der Vorwurf, man mache Reibach mit fremden Inhalten, stimme ohnehin nicht, beteuert Google, rechnet die Ads pro News-Ergebnisseiten vor und schaltet seinerseits eine üppige Anzeigenkampagne. Zum großen Ärger von Bundestagspräsident Lammert erdreistet sich der Webmonopolist dabei sogar, interessierte Wähler direkt zu den Bundestagsmitgliedern zu verlinken. Soviel Demokratie schade wohl den ansonsten in den Hinterzimmern geschmiedeten Plänen, möchte man meinen.
Es ist eine skurrille Debatte: Wer heute nicht will, dass seine Inhalte bei Google auftauchen, bräuchte sich eigentlich nur der Robots-Datei bedienen. Das aber will angesichts der Googleschen Monopolistenstellung niemand, bricht damit doch der wichtigste Zubringer zur eigenen Webpräsenz weg. Also soll Google für die kostenlose Werbung zahlen. Das aber werden Page und Brin nicht machen, sie könnten es ohne große Verluste aussitzen, wie in Belgien, wo die Verlage nach wenigen Monaten wieder zurückruderten.
Dass sich der das Web allerorten unausweichlich dominierende und nach vermeintlich individuellen Benutzervorlieben filternde Konzern neuerdings als Beschützer der Freiheit im Internet aufspielt, ist scheinheilig, genauso wie der durchsichtige Versuch von Springer und Co., sich im schwindenden News-Markt einen Vorteil gegenüber kleineren Verlagen zu verschaffen. Nur eins ist klar: Die Debatte im Bundestag zeigt, wie wenig technisches Know-how im Bundestag wirklich vorhanden ist.






