Das französische Parlament hat das Antipirateriegesetz “Loi Hadopi” tatsächlich verabschiedet. Das sieht vor, Internetnutzern, die wiederholt urheberrechtlich geschützte Dateien herunterladen, ihren Onlinezugang ein Jahr lang zu kappen. In der Nationalversammlung stimmten 258 Parlamentarier für den Gesetzesentwurf, 131 entschieden dagegen.
Eine neue Behörde namens Hadopi (“Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet”) setzt ab kommendem Jahr die so genannte “Three Strikes”-Sanktion gegen Unbelehrbare um: Personen, welche die “Hohe Behörde für die Verbreitung geistigen Eigentums und Rechtsschutz im Internet” bereits zwei Mal wegen Herunterladens von Filmen oder Musik aus dem Internet gemahnt hat, verknackt ein Richter beim dritten Mal im Schnellverfahren bis zu einem Jahr Onlineabstinenz. Dazu droht ein Strafverfahren mit bis zu 300 000 Euro Geldbuße und zwei Jahren Haft.
Dem normalen Gerechtigkeitsempfinden mag die “Three Strikes”-Regelung entsprechen: Hat ein Zehnjähriger beim Fußballspielen bereits zwei Fensterscheiben demoliert, nehmen ihm die Eltern bei der dritten den Ball ja auch weg. Nur handelt es sich bei den in Frankreich Gemaßregelten um erwachsene Bürger der Grande Nation. Und auch sonst gerät das Motto “Beim dritten Mal nehme ich dir das weg!” mehr und mehr aus der Mode: Unbelehrbare Ladendiebe bekommen nicht mehr die Hand abgeschlagen, Steuerhinterzieher dürfen eine EC-Karte besitzen und selbst Sexualstraftäter müssen nicht das Phallbeil fürchten.
Erschwerend kommt hinzu, dass Hadopi den MP3-Piraten anhand seiner IP-Adresse überführt. Da viele illegale MP3-Sammler gar keinen eigenen DSL-Anschluss besitzen, sondern morgens mit dem Pausenbrot zu Schule geschickt werden, dreht die Hadopi in der Praxis der ganzen Familie das Internet für ein Jahr ab – klassische Sippenhaft. So wundert es nicht, dass die oppositionellen französischen Sozialisten, die bereits im Juni eine erste Fassung des Gesetzes zu Fall brachten, nun erneut vor den Verfassungsrat ziehen wollen.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahren: Ist es tatsächlich ein ordnungspolitisch intelligenter Ansatz, das legitime Interesse von Musikern und Filmemachern nach Finanzierung ihrer Arbeit feinzujustieren über die Höhe der Strafe für Peer-to-Peer-Programmbenutzer?
Die Goethe Universität Frankfurt meldet gerade ein Startup aus ihrem Hause. Die durch ein Gründerstipendium des Bundeswirtschaftsministeriums gefördert Firma heißt Sell Your Rights und hat folgende Geschäftsidee: Ein Anbieter digitaler Medien definiert einen Betrag X, den er benötigt, um die Produktion zum Beispiel eines Musikalbums ausreichend zu finanzieren. Sell Your Rights hilft diesen Betrag bei Fans und anderen Nutzern über eingeblendete Widgets in sozialen Netzwerken einzusammeln. Kommt genug zusammen, veröffentlicht das Musiklabel oder das Filmstudio das Produkt unter der Creative Commons Lizenz – wenn nicht, dann eben nicht.
Open-Source-Anhänger kennen das Prinzip schon länger von Softwarefirmen, die für eine Funktionserweiterung ihres Produkts Finanzierungszusagen von Anwendern sammeln. Reicht der Betrag, implementiert die Firma das Gewünschte und stellt den Code unter eine freie Lizenz. Auf digitalisierbare Kunst angewendet führt das dazu, dass trotz fairer Entlohnung das Geschaffene frei nutzbar ist und legaler Teil der Mash-Up-Kultur werden kann. Frankreich dagegen rasiert nächstes Jahr seine DSL-Anschlüsse.
Quel malheur, mes amis.






