Schweiz: Öffentliche Ausschreibung schließt Linux aus

Eine öffentliche Ausschreibung der Schweizer Gemeinde Jegenstorf für die Neubeschaffung ihrer Schul-IT schließt Linux und Open Source sowie Apple-Lösungen explizit aus.

Die Ausschreibung von Anfang September für Ersatzbeschaffung und Ausbau der Informatik-Infrastruktur an den Schulen Jegenstorf kommt von der Bildungskonferenz Gemeinde Jegenstorf. Beschaffungsstelle sind die Schulen der in der nordwestlichen Schweiz im Kanton Bern gelegenen Gemeinde.

Um an den Text der Ausschreibung zu gelangen, registrieren sich Anbieter auf den Webseiten der Simap.ch. Das ist eine Online-Plattform, die als Informationssystem für das öffentliche Beschaffungswesen der Schweiz dient. Die parlamentarische Gruppe für digitale Nachhaltigkeit, die sich Anfang Mai auf Initiative der /ch/open gründete, hat sich die Ausschreibung angesehen und folgende Passage darin gefunden:

“Es wurde von der ausschreibenden Stelle nach eingehender Prüfung der möglichen Varianten festgelegt, dass in den Schulen Jegenstorf in Zukunft weiterhin mit der einheitlichen Plattform Microsoft Windows gearbeitet wird. Das Pflichtenheft wurde deshalb für die Windows- Plattform erstellt. Angebote aus der Apple Macintosh- und OpenSource-Umgebung sind nicht zugelassen.”

Auf der Ausschreibungsseite findet sich eine E-Mail-Adresse für Fragen sowie eine Registrierungsmöglichkeit, um an den Text der Ausschreibung zu kommen. Die Ausschreibung ist über eine einfache Recherche auffindbar, die “Jegenstorf” als Stichwort verwendet. Die Frist für Rückfragen läuft bei der am 2. September eingestellten Ausschreibung am 11. September um 17 Uhr aus. Alle registrierten Anbieter werden bezüglich der Fragen und Antworten aller Anbieter in Kenntnis gesetzt.

Auf die Frage von Linux-Magazin Online an den Aussender der Ausschreibung, warum der Ausschluss genau geschehe, ob das rechtmäßig sei und was er gegen Lizenzkostenersparnis, Herstellerunabhängigkeit et cetera einzuwenden habe, antwortete der Gemeinderat Jegenstorf nur unvollständig. Ein Mitarbeiter des Ressorts Bildung und Kultur schrieb: “Die Beschaffung erfolgt nach schweizerischem Beschaffungsrecht, respektive dem Beschaffungsrecht des Kantons Bern.” Ironischerweise heißt es in der Antwort auch: “So lange das Beschaffungsverfahren läuft, dürfen ausserhalb des Verfahrens keine weitergehenden Informationen abgegeben werden, um keinen Anbieter zu bevorzugen.” Bis morgen noch sind Fragen von interessierten Anbietern erlaubt, wovon Open-Source-Anbieter wiederum nicht ausgenommen sind: “Die interessierten Anbieter respektive Opensource- oder Microsoft-Vertreter können im Rahmen der Fragerunde des Beschaffungsverfahrens ihre Anliegen und Fragen einbringen.”

Elmar Geese, Vorsitzender des Linux-Verbandes, findet die Vorgehensweise der Schweizer Gemeinde fragwürdig. Gegenüber Linux-Magazin Online räumte er ein, kein Experte des Schweizer Vergaberechts zu sein. Er verweist jedoch auf die heute verfügbaren Open-Source-Systeme, die extra für den Einsatz in Schulen gedacht sind. “Diese von vornherein auszuschliessen ist nicht nur rechtlich umstritten, sondern auch ein fachlicher Fehler”, so der Bonner Unternehmer, “anders gesagt: Wer so ausschreibt, folgt entweder politischen Vorgaben, oder hat sich vorher nicht richtig informiert.”

Vor einiger Zeit hat die Schweiz schon einmal Aufsehen erregt, weil Open-Source-Anbieter benachteiligt wurden. Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hatte für einen Software-Einkauf auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet, weil es zu Microsoft keine Alternative gäbe. Eine Gruppe Open-Source-Anbieter, darunter auch Red Hat, hatte dagegen erfolgreich Beschwerde eingelegt.

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