Der IT-Planungsrat hat bereits am 26. November 2025 erweiterte EVB-IT-Musterverträge beschlossen und empfiehlt deren Nutzung. Nun sind die neuen Vertragsvorlagen zur Software-Beschaffung in der Verwaltung auf der Webseite des BMDS veröffentlicht und auch bereits in das Tool EVB-IT Digital integriert.
Erstmals wird damit die Beschaffung von Open-Source-Software und entsprechenden Dienstleistungen offiziell in die Vertragsvorlagen der öffentlichen Verwaltung integriert, teilt die Open Source Business Alliance (OSBA) mit.
Für Beschaffungsstellen bedeute das mehr Rechtssicherheit: Open Source kann künftig ebenso unkompliziert eingekauft werden wie proprietäre Software. Bei neu zu entwickelnder Software wird Open Source sogar zum Regelfall.
Bislang waren die EVB-IT vor allem auf proprietäre Lösungen ausgerichtet. Dies führte in der Praxis zu Unsicherheiten und teils zur Annahme, Open Source sei rechtlich schwer oder gar nicht beschaffbar. Anbieter von Open-Source-Lösungen wurden dadurch bei Vergabeverfahren häufig benachteiligt. Wollten Behörden dennoch Open Source nutzen, mussten sie Vertragsvorlagen eigenständig anpassen – ein aufwendiger Prozess mit rechtlichen Risiken, berichtet die OSBA.
Auch aus Sicht der Branche war dies ein Problem. „Die Anpassung der Vertragsmuster war für Open-Source-Unternehmen bisher mit großem Aufwand verbunden. Viele Anbieter konnten oder wollten diesen Mehraufwand nicht leisten. Darunter hat letztlich auch die Verwaltung gelitten, denn in der Folge haben Beschaffungsstellen deutlich weniger Angebote für ihre Ausschreibungen erhalten“, erklärt Birgit Becker von der Open Source Business Alliance.
Mit den neuen EVB-IT wird diese Unsicherheit nun beendet. Die überarbeiteten Verträge enthalten klare Regelungen für Open Source und schaffen gleiche Bedingungen für alle Anbieter.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählt, dass bei Softwareprojekten im Rahmen der EVB-IT Erstellung Open Source zum Standard wird. Zudem sind unter anderem die Bereitstellung über Plattformen wie OpenCoDE sowie die Übergabe einer Software Bill of Materials vorgesehen. Darüber hinaus ermöglichen neue Auswahloptionen in verschiedenen Vertragsmodellen eine gezielte Beschaffung von Open-Source-Lösungen und die Aktivierung entsprechender Regelungen.





