Microsofts Marktanteil sei der Bug #1, den zu “fixen” Ubuntus oberstes Ziel sei, schrieb Mark Shuttleworth 2004. Seitdem hat sich einiges geändert, der Bug ist geschlossen, Ubuntu ist nur noch frei für private und “interne kommerzielle Zwecke”, anderes verhindern Trademarks.
Am 20. August 2004 postete ein Ubuntu-Entwickler den ersten Bug auf der Launchpad-Plattform [1]. “Microsoft hat eine Mehrheit beim Marktanteil” lautet der Titel, und das gelte es zu fixen. Der Bug #1 ist mittlerweile legendär, auch dank seines Autors, dem Ubuntu-Gründer Mark Shuttleworth. Software solle schließlich frei und zugänglich für jeden sein. Für Ubuntu, so der Südafrikaner, gelte bis in alle Ewigkeit dasselbe. Als Beweis dafür verlinkte er die Ubuntu-Mission, in der heute noch steht, jeder Computernutzer solle die Freiheit besitzen, “die Software herunterzuladen, auszuführen, zu kopieren, zu verteilen, zu studieren, zu teilen, zu verändern und zu verbessern, ohne Lizenzgebühren zahlen zu müssen.”
Von dieser relativ weit gefassten Definition haben sich Canonical und Ubuntu bis heute ein wenig entfernt – wie so viele Open-Source-Vorreiter. Zwar ist die Software immer noch frei und offen, aber die Richtlinien zum geistigen Eigentum, insbesondere zum geistigen Eigentum Canonicals werfen Fragen auf.
Bug #1 nach neun Jahren geschlossen
Doch der Reihe nach. Den Bug #1 [2] hat Shuttleworth selbst nach neun Jahren geschlossen. Nicht jedoch, weil Microsofts Marktanteil unter “ferner liefen” gelandet wäre, sondern weil die Definition des “personal computings” sich geändert habe. Telefonen, Tablets, Wearables und anderen Geräte käme mehr Bedeutung bei, und iOS und Android hätten da einen größeren Anteil. “Auch wenn wir nur eine geringe Rolle in dieser Veränderung gespielt haben, denke ich, es ist wichtig anzuerkennen, dass sie stattgefunden hat. Aus Sicht von Ubuntu ist dieser Bug jetzt geschlossen.”, schreibt Shuttleworth am 30 Mai 2013.
Vor allem die folgenden Sätze haben es jedoch in sich: Es gebe auch ein soziales Element im Kontext von Bug #1, eine Identifikation, die von eigenen Qualitäten ablenke, weil sie den Fokus auf das Produkt von jemand anderem lenke. Ubuntu sei toll in der Cloud und hoffentlich bald ebenfalls auf dem Entwickler-Desktop. Die Welt verändere sich schnell, deswegen müsse man bereit sein, Prozesse, Practices, Tools und Beziehungen zu verändern. Da sei dieser Bug nur ein kleiner Teil.
Viele Ubuntu-Kritiker witterten schon zu diesem Zeitpunkt eine Abkehr von den “alten Werten”. Immerhin hatte Canonical bereits ab 2010 mit Contributor Licence Agreements (CLAs) [3], dem Harmony-Project (zur Homogenisierung und dem Community-basierten Erstellen von CLAs) und der ungefragten Integration der Amazon-Suche in den ebenfalls umstrittenen Unity-Desktop [4] für viel Ärger in der Community gesorgt. In einer Keynote auf dem Ubuntu Developer Summit 2010 verglich Shuttleworth Canonicals Situation mit dem eines Grundstückbesitzers, in dessen Garten ein Fremder einen Obstbaum pflanzt und jeder Passant die Früchte genießen darf. Der Hauseigentümer allerdings dürfe fortan das Haus nicht mehr verkaufen, “weil der Baum ja der Allgemeinheit gehört”. All diese Kontroversen hat das Linux-Magazin in einem längeren Interview [5] mit Mark Shuttleworth auf dem Desktop Summit in Berlin 2011 angesprochen.
Einigung im Streit mit FSF und SFC
Die negativen Auswirkungen und das Misstrauen in den nächsten Jahren fielen beachtlich aus, sogar Mint überholte Ubuntu danach bei Distrowatch. Damit nicht genug: Im Jahr 2013 passte Ubuntu seine Lizenzbedingungen an, zum großen Ärger der Community. Ein zweijähriger Streit mit der Free Software Foundation (FSF) begann, an dessen Ende 2015 ein Übereinkommen [6] stand, mit dem sich auch die Software Freedom Conservancy (SFC) einverstanden zeigte.
GPL-Vertreter hatten moniert, dass Canonicals neue Regelungen fürs geistige Eigentum eine GPL-Verletzung darstellten. GPL-widrig sei es, die Nutzung der Open-Source-Software einzuschränken, indem man Anwendern vorschreibe, den Quellcode selbst neu kompilieren zu müssen. Das dürfe man nicht verlangen, erklärt die SFC, und Canonical gab nach, indem man eine “Trumpf”-Klausel [7] einfügte, die – so sie existierten – anderen OSS-Lizenzen Vorrang gegenüber der Canonical-Regeln gab.
Dabei hatte Shuttleworth stets beteuert, man werde niemals Lizenzzahlungen oder Nutzungsgebühren fordern, Ubuntu werde immer frei bleiben. Seit 2005 antwortet er in seiner “Selbstdarstellung” im Ubuntu-Wiki [8] auf die (von ihm selbst gestellte) Frage “Wird Ubuntu je Lizenzzahlungen oder sonstige Nutzungsgebühren verlangen?” folgendermaßen: “Nein. Niemals. Ich habe kein Interesse daran, mich mit Ubuntu der proprietären Softwareindustrie anzuschließen – sie ist ein schreckliches Geschäft, langweilig und mühsam und stirbt sowieso bald aus.”
Seine Motivation und sein Ziel lägen darin, “einen Weg zu finden, mit dem man ein weltweites Desktop-Betriebssystem erschafft, das in allen Belangen frei und zukunftsfähig ist und eine mit kommerziellen Produkten vergleichbare Qualität hat. Dies versuche ich zu erreichen. (…) Wenn euch das noch nicht genügt, dann werdet ihr es bestimmt gern hören, dass Canonical mit Regierungen diesbezügliche Vereinbarungen abgeschlossen hat: Canonical garantiert, dass es nie eine kommerzielle Version von Ubuntu einführen wird. Es wird nie einen Unterschied zwischen dem ‘kommerziellen’ und dem ‘kostenlosen’ Produkt geben, also anders, als es bei Red Hat (RHEL und Fedora) der Fall ist. Ubuntu wird immer frei sein.”
Strenge Trademark-Regeln auch bei Debian
Auf eine naheliegende Frage gibt Shuttleworth ebenfalls direkt die Antwort: Wenn nun Ubuntu so stark die Werte vertrete, für die auch Debian steht, warum es dann nicht “Debian für Desktops” nennen? Die Antwort ist simpel: Trademarks. Ubuntu dürfe schlicht nicht den Namen “Debian” verwenden, das würde zudem Debian schwächen und man möge schließlich den humanistischen Aspekt in “Ubuntu”.
Die Debian-Trademark-Regeln [9] fallen streng aus, doch die heutigen Ubuntu-Regeln gehen noch eine Spur weiter. Selbstverständlich darf sich eine kommerziell agierende Firma eine lange Liste an Produkten und -Namen schützen lassen [10], wo ein Open-Source-Projekt wie Debian “nur” den Namen “Debian” nennt. Doch in der verlinkten “Intellectual property rights policy” [11] verstecken sich ein paar Kleinigkeiten (Abbildung 2), die – so nachvollziehbar sie aus Geschäftsinteressen auch sein mögen – den ursprünglichen Ubuntu-Idealen und dem Geiste der Open-Source-Welt kaum Rechnung tragen.

Abbildung 2: Die seit 2015 geltenden Regeln fürs geistige Eigentum bei Ubuntu erlauben die Verwendung nur für persönliche oder interne kommerzielle Zwecke.
Nicht erlaubt: beliebige kommerzielle Zwecke
“Sie können Ubuntu für persönliche und interne kommerzielle Zwecke nutzen”, heißt es dort. Weitergabe (Redistribution) darf ausschließlich ohne Änderungen geschehen, Download, Installation und Updates seien kostenlos. Andernfalls müssten alle Trademarks entfernt werden. Open-Source-Evangelisten beklagen, dahinter stecke eine glasklare und inakzeptable Nutzungseinschränkung, aber am Ende müssten das vermutlich Gerichte entscheiden.
Der Vertrauensverlust ist jedenfalls da und lässt sich nicht wegdiskutieren, umstritten ist jeweils, ob die betroffenen Firmen das auch ausreichend kommunizieren. Zudem hat Canonical in Sachen Patente merkwürdig zögerlich agiert, lässt eine deutliche Erklärung wie sie Red Hat abgegeben hat vermissen und verhält sich bei seinen Aktivitäten rund um Snap-Pakete ungewöhnlich. Die alternative Paketverwaltung steht zwar wie die meisten Snap-Pakete als Open Source zur Verfügung, die Details der Snap-Store-Nutzung dagegen sind offenbar zumindest teilweise proprietär.
Doch ein wenig wie Red Hat oder Suse
Das Vorgehen ist keineswegs unüblich – sowohl Red Hat als auch Suse kennen die Diskussionen über Markenzeichen, Grafiken, Namen und Logos. Nicht nur deshalb heißt Fedora nicht Red Hat Free oder so ähnlich, OpenSuse steht diese Diskussion noch bevor. Hardliner bezweifeln aus ähnlichen Gründen ebenso die Open-Source-Natur von RHEL oder SLES. Auch das Linux-Magazin wurde einst von freundlichen Anwälten gebeten, doch ein Papier zu unterzeichnen, für Fedora (!), das man in der aktuellen Ausgabe auf der DVD habe – “zu Ihrer eigenen rechtlichen Sicherheit, wegen der dort kommerziell verwendeten Red-Hat-Trademarks”.
Der Anruf war wirklich freundlich, und schließlich entspricht es durchaus den Erwartungen, dass Open-Source-Firmen Geld verdienen wollen und ihre Assets schützen müssen. Das geschieht eben auch durch (Lizenz-)Verträge mit Dritten. Wer die Software nicht kommerziell (unter-)lizenzieren kann, dem hilft die Hintertür der Trademarks. Das funktioniert – immerhin zahlen Dell, Lenovo, System76 und andere OEM-Hersteller dafür, ein echtes “Ubuntu” auf Geräten bewerben zu können. Rückblickend werden allerdings frühere Aussagen des Gründers zu pikanten Details, etwa wenn sich Mark Shuttleworth wie oben erwähnt von Red Hat und Co. distanzierte und versprach, niemals gleiches zu tun. (csi)
Infos
- Bug #1: https://bugs.launchpad.net/ubuntu/+bug/1
- Schließung von Bug #1: https://bugs.launchpad.net/ubuntu/+bug/1/comments/1834
- Draft für Canonical Contributor Licence Agreements von 2013:https://agateau.com/2013/my-stance-on-cla/Canonical-HA-CLA-ANY-I.pdf
- Kritik von Bradley Kuhn: https://ebb.org/bkuhn/blog/2010/10/17/shuttleworth-admits-it.html
- Shuttleworth-Interview: Markus Feilner, “Ängste im Spiel”, LM 10/2011, S. 26, https://www.lm-online.de/24342
- FSF zur Einigung mit Canonical: Statement on Canonical’s updated licensing terms for Ubuntu GNU/Linux: https://www.fsf.org/news/canonical-updated-licensing-terms
- Free Software Conservancy and the FSF Achieve GPL Compliance for Canonical, Ltd. “Intellectual Property” Policy: https://sfconservancy.org/news/2015/jul/15/ubuntu-ip-policy/
- “Selbstdarstellung” von Mark Shuttleworth: https://wiki.ubuntu.com/MarkShuttleworth
- Debian Trademark Rules: https://www.debian.org/trademark
- Ubuntu-Trademarks: https://ubuntu.com/legal/trademarks
- Intellectual property rights policy: https://ubuntu.com/legal/intellectual-property-policy







