Digitalisierung: Erstes elektronisches Bundesgesetzblatt

Die Schriftleitung des Bundesgesetzblatts im deutschen Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die erste Ausgabe des elektronischen Bundesgesetzblatts veröffentlicht. Die elektronische Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen löse damit nach über 73 Jahren das gedruckte Bundesgesetzblatt ab, teilt das BfJ mit.

Im Bundesgesetzblatt Nr. 1 vom 23. Mai 1949 sei das Grundgesetz verkündet worden. Nach über 8700 Ausgaben später sei nun am 30. Dezember 2022, die letzte gedruckte Ausgabe des Bundesgesetzblatts in die Post gegangen.

Ab Januar 2023 werden Gesetze und Verordnungen des Bundes ausschließlich online auf der neuen Verkündungsplattform des Bundes verkündet, teilt die Behörde mit. Dort lasse sich das digitale Bundesgesetzblatt lesen, herunterladen, drucken und über einen Link teilen. Über Filter können Verkündungen und Bekanntmachungen durchsucht werden.

Erstmals komme nun auch das digitale Behördensiegel des BfJ zum Einsatz, da jede Ausgabe mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein müsse, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit überprüfen zu können, heißt es weiter.

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Werner Söllner
3 Jahre her

Erst gelten Gesetze nur als verkündet wenn man lesen kann.
Jetzt muß man lesen können, einen Internetzugang und einen Computer haben.

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