Vor einem Jahr ist das neue EU-weite Leistungsschutzrecht in Kraft getreten. Bislang zeigt sich nur Google mit dem Resultat hochzufrieden. Eine Analyse.
Sieht man sich die Geschäftszahlen an, scheint es den Verlagen in Deutschland gar nicht so schlecht zu gehen. Gewinne in Rekordhöhe beim Spiegel, das beste Geschäftsjahr seiner Geschichte beim Burda-Verlag. Dabei hat der Spiegel kaum und Burda noch gar nicht von den Einnahmen aus dem vor einem Jahr in Kraft getretenen europäischen Leistungsschutzrecht profitiert. Dennoch kämpft die Verwertungsgesellschaft Corint Media weiterhin für zusätzliche Millionen aus den vollen Taschen der IT-Konzerne Google, Facebook und Microsoft – wovon am Ende auch die Urheber profitieren könnten.
Anders als bei der Umsetzung des deutschen Leistungsschutzrechts nach 2013 hat Google seine Strategie inzwischen geändert. Während der Konzern damals auf Gratislizenzen setzte und Inhalte teilweise nur verkürzt darstellte, gibt man sich nun kooperativer und will durchaus für die ausführliche Darstellung von Suchergebnissen zahlen.
Das Zauberwort in der Debatte lautet ENP. Die Abkürzung steht für Extended News Previews, auf Deutsch: erweiterte Vorschauen von Nachrichten. Damit will sich Google das Recht sichern, auf seinen Diensten von den Medieninhalten mehr als nur die lizenzfreien “kleinsten Ausschnitte” zu zeigen. Seit dem 11. Mai 2022 stellt Google dazu auch ein Web-Werkzeug bereit, über das sich Verlage an dem Programm beteiligen können.
Auf Anfrage teilte Google mit, dass bereits 350 Domains in Deutschland Lizenzverträge über das Leistungsschutzrecht abgeschlossen hätten. Das Unternehmen sei mit dem Stand der Umsetzung entsprechend hochzufrieden.
Kritik von Corint Media
Im Gegensatz zu Google kann die Verwertungsgesellschaft Corint Media (früher VG Media) alles andere als zufrieden mit dieser Entwicklung sein: Sie muss befürchten, dass immer mehr Verlage das ENP-Programm nutzen und damit langwierige und kostspielige Verhandlungen mit Google vermeiden. Auf Anfrage teilte Corint Media mit: “Google versucht, über Vertragskonstrukte die Gesamtheit der deutschen Presserechte für 10 Millionen Euro einzukaufen – bei einem eigenen Umsatz von 11 Milliarden Euro.” Diesen Umsatz soll Google jährlich nur in Deutschland machen.
Nach Ansicht von Corint Media [1] sind diese Vereinbarungen mit “extrem niedrigen Vergütungen bepreist, gewähren Google jedoch eine umfassende Rechteeinräumung, die eine weitere Lizenzierung des Presseleistungsschutzrechts zugunsten der Presseverleger und ihrer Journalisten ausschließt”.
Was verdient Google?
Google selbst verweist auf eine Studie des Webseitenoptimierers Sistrix aus dem Jahr 2019, wonach journalistische Inhalte für Google nicht sehr relevant sind. Von den rund 53 Millionen untersuchten Suchbegriffen war demnach nur bei 132 772 der Fall, “dass die organischen Suchergebnisse journalistisch geprägt sind und zusätzlich Anzeigen eingeblendet werden. Damit sind nur 0,25 Prozent der journalistisch geprägten Suchbegriffe für Google kommerziell auch relevant.” Das dürfte unter anderem auch daran liegen, dass auf dem Dienst Google News ohnehin keine Anzeigen geschaltet werden.
Allerdings rückt Google bis heute keine eigenen Zahlen darüber heraus, wie viel Umsatz und Gewinn der Konzern mit dem Werbegeschäft in Deutschland macht und welcher Anteil daran auf journalistischen Inhalten beruht. Zudem hängt die Attraktivität einer Suchmaschine auch davon ab, wie viele Inhalte sich dort finden. Könnte Google keine Medieninhalte anzeigen, würden die Nutzer eher zur Konkurrenz wechseln. Andererseits verlören die Medien teilweise sehr viele Klicks, wären sie in den Google-Angeboten nicht zu finden.
Corint Media setzt seine Forderung natürlich maximal hoch an und verlangt eine Vergütung in Höhe von 420 Millionen Euro im Jahr. Google hingegen hat der Verwertungsgesellschaft nur 3,2 Millionen Euro angeboten. Allerdings gibt es immer noch keine offiziellen Verhandlungen, sondern lediglich Gespräche. Letzteres gilt auch für Facebook, das überhaupt keine Lizenzgebühren zahlen möchte.
Hohe Anwaltskosten
Verklagt wurde hingegen Microsoft mit seiner Suchmaschine Bing. Während die Verwertungsgesellschaft angeblich 20 Millionen Euro forderte, wollte der US-Konzern nur 700 000 Euro zahlen. Die mit den juristischen Streitigkeiten verbundenen Anwaltskosten haben im vergangenen Jahr daher wieder zu einem stattlichen Minus bei Corint Media geführt. Bislang hat offenbar nur eine Tochterfirma des Axel-Springer-Verlags, Upday, einen Lizenzvertrag mit Corint Media geschlossen. Einnahmen in Höhe von 49 000 Euro standen Ausgaben in Höhe von 2.2 Millionen Euro gegenüber. Seit 2014 hat die Verwertungsgesellschaft mehr als 18 Millionen Euro dafür ausgegeben, das Leistungsschutzrecht juristisch durchzusetzen.
News Showcase lukrativer
Die Sache mit Googles ENP hat mehrere Haken, denn über das im Oktober 2020 gestartete Programm News Showcase fließen deutlich höhere Summen an etliche Verlage. Laut Corint machen die ENP-Zahlungen nur zwischen 10 und 15 Prozent der Showcase-Zahlungen aus. Allerdings gibt es für die Showcase-Beträge keine besondere rechtliche Grundlage. Google könnte jederzeit entscheiden, das Nachrichtenangebot wieder einzustellen. Ohne die ENP-Vereinbarungen müssten die Suchergebnisse hingegen stark gekürzt werden.
Ein weiteres Problem: An den Einnahmen aus News Showcase brauchen die Verlage die Urheber nicht zu beteiligen. Die ENP-Einnahmen müssen hingegen mindestens zu einem Drittel an die Autoren weitergegeben werden. Daher erscheint es aus Sicht der beteiligten Verlage sinnvoll, sich mit niedrigen ENP-Einnahmen zufriedenzugeben und auf die höheren Showcase-Einnahmen zu setzen.
Darüber hinaus haben sich die Verlage zulasten der Urheber wieder einen Anteil an den Vergütungsansprüchen der VG Wort gesichert. Diese Einnahmeverluste für die Autoren werden durch die Einnahmen über das Leistungsschutzrecht nicht annähernd ausgeglichen.
“Für einen Popanz verkämpft”
Aus Sicht des Journalistenverbands DJV ist die Entwicklung nach einem Jahr Leistungsschutzrecht daher nicht zufriedenstellend. “Nach allem, was wir wissen, haben sich die Verlage viele Jahre lang für einen Popanz verkämpft, den es jetzt zwar auf dem Papier gibt, der aber – bisher zumindest – nicht einen warmen Geldfluss in die Kassen der Medienunternehmen spült”, sagte Pressesprecher Hendrik Zörner auf Anfrage.
Dabei kritisiert der DJV, dass die Verlage nicht versucht hätten, das neue Recht gemeinsam gegenüber Google durchzusetzen, sondern nur nach außen geschlossen aufgetreten seien. “Hinter den Kulissen wurden dann Individualabsprachen mit Google getroffen, und schon war die Front durchbrochen”, sagte Zörner.
Unzufrieden mit der Situation ist auch der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der jahrelang vehement für das Leistungsschutzrecht lobbyiert hat. Die Zahlungen durch Google und Facebook erfolgten “nach Gutsherrenart”, wobei Facebook überhaupt nichts für das Leistungsschutzrecht zahlen wolle. “Hier hoffen wir auf ein robustes Einschreiten des Bundeskartellamts, das nach neuem Wettbewerbsrecht möglich ist und zum Beispiel in Frankreich gerade erfolgte”, sagte Sprecherin Anja Pasquay auf Anfrage.
Kartellamt soll es richten
Das Anfang Januar 2021 beschlossene Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stärkt die Befugnisse der Kartellbehörden bei der Kontrolle marktbeherrschender Digitalunternehmen. Auf Basis dieses Gesetzes untersucht das Bundeskartellamt nach einer Beschwerde von Corint Media bereits das Google-Angebot News Showcase.
Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Darin geht das Bundeskartellamt auch der Frage nach, “ob die zugrunde liegenden Vertragsbedingungen die teilnehmenden Verlage unangemessen benachteiligen, insbesondere ihnen eine Durchsetzung des von Bundestag und Bundesrat im Mai 2021 beschlossenen Leistungsschutzrechts der Presseverleger unverhältnismäßig erschweren”.
Würde das Kartellamt beispielsweise feststellen, dass die Zahlungen für den News Showcase den Lizenzen nach dem Leistungsschutzrecht zuzurechnen sind, würden davon nicht nur die Urheber profitieren. Corint Media könnte diese Zahlungen dann als Maßstab für die eigenen Forderungen verwenden. Damit würde man zwar noch lange nicht auf die geforderten 420 Millionen Euro kommen, aber wohl zumindest zweistellige Millionenbeträge erhalten.
Würde das Kartellamt das Vorgehen Googles hingegen tolerieren, wäre damit auch die Verhandlungsposition der Verwertungsgesellschaft geschwächt. Akzeptiert ein großer Teil der Rechteinhaber die Zahlungen nach dem ENP-Programm, dürfte es Corint Media in einem zu erwartenden Schieds- oder Gerichtsverfahren schwerer fallen, deutlich höhere Tarife durchzusetzen.





