Vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts ist der erhoffte Geldsegen für die Verlage ausgeblieben – und für Urheber erst recht.
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Vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts ist der erhoffte Geldsegen für die Verlage ausgeblieben – und für Urheber erst recht.
Vor einem Jahr ist das neue EU-weite Leistungsschutzrecht in Kraft getreten. Bislang zeigt sich nur Google mit dem Resultat hochzufrieden. Eine Analyse.
Der Vorschlag der Bundesregierung für das neue Leistungsschutzrecht stößt auf Widerstand bei den Verlegerverbänden. Überschriften mit mehr als drei Wörtern und Vorschaubilder sollen lizenzpflichtig sein. Dabei wenden die Verlage einen sehr auffälligen Argumentationstrick an.
In Frankreich, dem ersten EU-Land, in dem das neue europäische Leistungsschutzrecht Ende Oktober in Kraft tritt, will Google in den Suchergebnissen nur noch Überschriften anzeigen.