Das Europaparlament hat den Entwurf des Digitale-Dienste-Gesetzes verschärft, um das Tracking von Nutzern durch Werbeanbieter deutlich zu erschweren. Ein Komplettverbot personalisierter Werbung soll es aber nicht geben.
Bei der Abstimmung über das geplante Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Services Act, DSA) votierten die EU-Abgeordneten Ende Januar in Straßburg für mehrere Änderungsvorschläge. Demnach dürfen Plattformen Nutzern nicht den Zugang sperren, wenn die sich weigern, dem Tracking zuzustimmen. Zudem forderte das Parlament in dem Antrag [1] “faire und angemessene” alternative Zugangsoptionen, etwa auf der Grundlage von Werbung ohne Nachverfolgung. Ein Targeting von Nutzern auf der Basis von Datenkategorien schutzbedürftiger Gruppen soll demnach verboten werden. Der Entwurfstext wurde mit 530 zu 78 Stimmen bei 80 Enthaltungen angenommen.
Keine Dark Patterns
Für Nutzer soll das Ablehnen von Werbe-Tracking “weder schwieriger noch zeitaufwendiger” sein als die Einwilligung. Im Zug der Forderung nach Transparenz sollen sie zudem Informationen darüber bekommen, wie ihre Daten zu Geld gemacht werden. Im Fall einer Verweigerung des Trackings will das Gesetz ihnen “andere faire und angemessene Optionen für den Zugang zur Online-Plattform an die Hand geben”. Ähnliche Forderungen gegen den Einsatz sogenannter Dark Patterns hatte zuletzt die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) auf Basis des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) erhoben. Mit den als Dark Patterns bezeichneten Techniken könnten Online-Plattformen Nutzer täuschen oder ihr Verhalten beeinflussen, heißt es im Entwurf.
Eine weitere Änderung am Entwurf [2] sieht einen besonderen Schutz der Daten Minderjähriger und von sensiblen personenbezogenen Daten vor. Dazu gehören laut Artikel 9 der DSGVO [3] politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen sowie die sexuelle Orientierung. Die Verarbeitung dieser Daten zu Werbezwecken wird untersagt.
Plattformen in der Pflicht
Die Abgeordneten sehen zudem Online-Marktplätze in der Pflicht, mit Blick auf das Waren- und Dienstleistungsangebot für die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu sorgen. Die Plattformen müssten Händler nach dem Grundsatz “kenne deinen Geschäftskunden” zurückverfolgen können.
Gleiches gilt für große Online-Plattformen, über die sich illegale oder schädliche Inhalte besonders gut verbreiten könnten. Das Gesetz über digitale Dienste soll zur Bekämpfung schädlicher Inhalte – die nicht zwangsläufig auch illegal sein müssen – beitragen. Auf diese Weise ließe sich die Verbreitung von Desinformation eindämmen, so das Parlament in einer Pressemitteilung [4].
Anonyme Internet-Nutzung
Weitere Änderungsanträge betreffen laut Mitteilung die “Notwendigkeit, dass Anbieter in ihren Geschäftsbedingungen die Meinungsfreiheit und die Freiheit und den Pluralismus der Medien respektieren müssen, sowie eine neue Bestimmung zum Recht, digitale Dienste anonym zu nutzen und zu bezahlen”.
Weitergehende Änderungswünsche, etwa ein Komplettverbot personalisierter Werbung, lehnten die EU-Abgeordneten hingegen ab. Auch die Anforderung an Host-Provider, “alle erforderlichen Maßnahmen” zu ergreifen, um den erneuten Upload illegaler Inhalte zu verhindern, erhielt nicht die erforderliche Zustimmung.
Porno-Uploader verifizieren
Das EU-Parlament befürwortet hingegen die Forderung, Anbieter von Pornoportalen in der EU zu einer Verifikationspflicht bei Uploads durch Nutzer zu verpflichten. Das Plenum folgte damit der Empfehlung des federführenden Ausschusses vom vergangenen Dezember.
Nach dem Votum des Parlaments können nun die sogenannten Trilogverhandlungen zum Digitale-Dienste-Gesetz beginnen. Die Europäische Kommission hat vor gut einem Jahr ihren Entwurf dazu präsentiert. Die Verordnung soll vor allem die bisherige E-Commerce-Richtlinie anpassen und damit negativen Entwicklungen bei den sozialen Medien begegnen.
Das Gesetz stellt gewissermaßen den Versuch dar, das umstrittene deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auf die europäische Ebene zu heben. So enthält es detaillierte Vorgaben, wie illegale Inhalte gemeldet werden können, wie mit den Meldungen umzugehen ist und welche Möglichkeiten bei Löschungen oder der Ablehnung von Löschanträgen bestehen.
Lob und Kritik
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte die Einigung (Abbildung 1). “Wir brauchen einheitliche Vorgaben für soziale Netzwerke in Europa, weil das Internet nicht an den jeweiligen Landesgrenzen endet”, schrieb er auf Twitter [5]. Ganz wichtig sei für ihn dabei: “Meinungsfreiheit muss auch im digitalen Raum gewährleistet werden. Die Plattformen dürfen Beiträge nicht willkürlich löschen.” Allerdings dürften sie es “nicht hinnehmen, wenn ihre Dienste zur Verbreitung strafbarer Inhalte missbraucht werden”.

Abbildung 1: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßt den DSA-Entwurf. Quelle: Dr. Marco Buschmann / Julia Deptala
Weniger zufrieden äußerte sich der Europaabgeordnete und Datenschutzexperte Patrick Breyer (Abbildung 2): “Das wahllose Sammeln der Handynummern aller Uploader auf Erwachsenenplattformen untergräbt das Recht auf Anonymität und gefährdet die Sicherheit und das Leben von Sexarbeitern in der Europäischen Union”, kritisierte der Piraten-Politiker.
Die Forderung nach einem generellen Recht auf Anonymität begrüßte er hingegen. Diese sei “ein großer Sieg für den Schutz unserer Privatsphäre und Sicherheit im Internet. Allein im letzten Jahr sind über 500 Millionen Handynummern von Facebook/Meta geleakt worden. Wir können nicht hinnehmen, dass jedes Jahr durch Datenlecks persönliche Informationen von Millionen von EU-Bürgern in die Hände von Cyberkriminellen gelangen.” Das Europäische Parlament müsse auf die ständigen Datenskandale und die Datenkriminalität im Netz eine Antwort geben und die Bürger besser schützen. “Nur gar nicht erst gesammelte Daten sind sichere Daten!”, so Breyer.

Abbildung 2: Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) ist weniger zufrieden. Quelle: CC BY 4.0
Alles offen
Inwieweit sich das Parlament mit seinen Vorschlägen durchsetzen kann, bleibt offen. Die EU-Mitgliedstaaten haben in ihrem Entwurf ebenfalls den Vorschlag der EU-Kommission verschärft. Allerdings betrifft das weniger den Aspekt der personalisierten Werbung – in diesem Punkt könnten die Mitgliedstaaten darauf beharren, dies über die geplante E-Privacy-Verordnung zu regeln. Ob die jedoch jemals umgesetzt wird, steht ebenfalls in den Sternen.
Infos
- Antrag Digitale-Dienste-Gesetz: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2021-0356-AM-498-499_DE.pdf
- Weitere Änderung am Entwurf: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2021-0356-AM-500-500_DE.pdf
- Artikel 9 DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/
- Mitteilung EU-Parlament: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20220114IPR21017/gesetz-uber-digitale-dienste-mehr-sicherheit-dank-regeln-fur-online-plattformen
- Tweet von Marco Buschmann: https://twitter.com/bmj_bund/status/1484196244142628864





