Im Kampf gegen Desinformationen und Falschmeldungen im Netz will die Europäische Kommission keine gesetzliche Initiative ergreifen. Dafür sollen künftig Verhaltensregeln, künstliche Intelligenz und Blockchain gegen Fake News helfen.
Die EU-Kommission will die Verbreitung von Falschnachrichten im Netz nicht mit gesetzlichen Vorgaben bekämpfen. Stattdessen schlägt sie einen “unionsweiten Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation, die Unterstützung eines unabhängigen Netzes von Faktenprüfern und eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung von Qualitätsjournalismus und Medienkompetenz” vor.
Einer Mitteilung der Kommission [1] zufolge sollen Onlineplattformen bis Juli 2018 einen gemeinsamen Verhaltenskodex ausarbeiten. Die Vorfälle um den Datenmissbrauch bei Facebook hätten deutlich gemacht, “dass es höchste Zeit ist, mehr für die Absicherung demokratischer Prozesse zu tun”.
Ausgeschlossen sind gesetzliche Vorgaben jedoch nicht. “Wir werden genau verfolgen, welche Fortschritte erzielt werden, und könnten dann bis Dezember weitere regulatorische Maßnahmen vorschlagen, sollten sich die Ergebnisse als nicht zufriedenstellend erweisen”, sagte die EU-Digitalkommissarin Mariya Gabriel.
Der zuständige Sicherheitskommissar Julian King ergänzte: “Den Internet-Plattformen kommt eine zentrale Aufgabe dabei zu, dem Missbrauch ihrer Infrastruktur durch feindliche Akteure entgegenzutreten und für die Sicherheit ihrer Nutzer und der Gesellschaft zu sorgen.” Rechtliche Maßnahmen sollen sich laut Stellungnahme der Kommission [2] zufolge nur “an einige wenige Plattformen” richten. Dabei sei “die Wahrung der Meinungsfreiheit oberstes Gebot”.
Keine Löschungsvorschrift
Das Problem im Kampf gegen Fake News: Zum einen ist die Definition von Falschnachrichten schwierig, zum anderen ist deren Verbreitung nur selten strafbar. Eine Studie der Stiftung Neue Verantwortung [3] kam jüngst zu dem Schluss, dass auch redaktionelle Medien die Verbreitung von Fake News begünstigten, indem sie Nachrichten falsch interpretiert oder selbst bewusst falsch dargestellt hätten. Zwar wollte in Deutschland auch die vorherige Bundesregierung mit ihrem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) die Verbreitung strafbarer Falschnachrichten im Netz bekämpfen, konnte auf Anfrage jedoch kein einziges Beispiel für eine solche Nachricht nennen.
Die EU-Kommission definiert Desinformation nun als “nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel des wirtschaftlichen Gewinns oder der vorsätzlichen Täuschung der Öffentlichkeit konzipiert, vorgelegt und verbreitet werden und öffentlichen Schaden anrichten können”.
Der Verhaltenskodex soll demnach nicht vorsehen, dass Onlineplattformen wie Facebook, Twitter oder Youtube solche falschen oder irreführenden Informationen entfernen. Stattdessen sollen die Anbieter Transparenz bei gesponserten Inhalten schaffen. Zudem sollen sie die Targeting-Optionen für politische Werbung einschränken und dafür sorgen, dass “Desinformationslieferanten” weniger Einnahmen erzielen.
Daneben fordert Brüssel “größere Klarheit über die Funktionsweise von Algorithmen und Möglichkeit der Überprüfung durch Dritte”. Die Nutzer sollen zudem in der Lage sein, Informationsquellen, die unterschiedliche und alternative Standpunkte vertreten, leichter aufzufinden. Damit sollen die so genannten Echokammern in sozialen Netzwerken bekämpft werden. Der Verhaltenskodex soll Maßnahmen enthalten, um Fake-Konten zu schließen und das Bot-Problem zu lösen.
Unabhängige Faktenprüfer
Des Weiteren will die Kommission “ein unabhängiges europäisches Netz von Faktenprüfern” etablieren. Dieses Netz legt nach den Vorstellungen der Kommission “gemeinsame Arbeitsmethoden fest, tauscht bewährte Verfahren aus und arbeitet auf eine möglichst umfassende Richtigstellung von Fakten in der gesamten EU hin”. Die Faktenprüfer würden von den EU-Mitgliedern des Internationalen Fact Checking Network [4] ausgewählt.
Die EU-Mitgliedstaaten sollen wiederum Beihilferegelungen in Betracht ziehen, “um gegen Marktversagen vorzugehen, das der Tragfähigkeit von Qualitätsjournalismus abträglich ist”. Der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek (Abbildung 1) hatte in einem Interview eine negative Umsatzsteuer zur Förderung der Presse vorgeschlagen. Anders als die Pressemitteilungen verweist die 17-seitige Mitteilung [5] der Kommission auf das geplante Leistungsschutzrecht, das den Medien dabei helfen soll, ihre Inhalte zu monetarisieren.

Abbildung 1: Thomas Jarzombek hält ein europäisches Leistungsschutzrecht für brandgefährlich. Quelle: TobiasKoch-CC-BY-SA3.0
Nach Ansicht Jarzombeks könnte ein Leistungsschutzrecht hingegen die Reichweite dubioser Nachrichtenquellen im Netz vergrößern und dürfte daher eher die Verbreitung von Fake News fördern. Diese Ansicht vertreten ebenfalls 169 europäische Urheberrechtsexperten, die bereits einen offenen Brief [6] gegen das Leistungsschutzrecht veröffentlicht haben.
Rückverfolgung
Zu den Vorschlägen der Kommission zählen auch einige vage und schwer verständliche Punkte. So wünscht sich Brüssel eine “Förderung freiwilliger Online-Systeme zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von Anbietern von Informationen sowie zur Stärkung des Vertrauens in die Interaktionen, Informationen und ihre Quellen im Internet und deren Zuverlässigkeit”.
Dafür schlägt die Kommission verschiedene technische Mittel vor. “Eine durch Menschen angemessen beaufsichtigte künstliche Intelligenz wird für die Überprüfung, Erkennung und Kennzeichnung von Desinformation von entscheidender Bedeutung sein”, heißt es weiter.
Kampf gegen Fake-Konten
Techniken wie Blockchain könnten zudem helfen “die Integrität der Inhalte zu wahren, die Zuverlässigkeit von Informationen und/oder deren Quellen zu überprüfen, Transparenz und Rückverfolgbarkeit zu ermöglichen und das Vertrauen in Nachrichten im Internet zu fördern”. Dies ließe sich mit vertrauenswürdiger elektronischer Identifizierung, Authentifizierung und überprüfter Pseudonyme kombinieren. Zur Bekämpfung von Fake-Konten in sozialen Netzen will die Kommission “die Durchführbarkeit freiwilliger Systeme prüfen, mit denen sich – gestützt auf elektronische Identifikations- und Authentifizierungssysteme – die Rechenschaftspflicht erhöht”.
Die Online-Rückverfolgbarkeit soll sich ebenfalls mit einer verbesserten Funktionsweise, Verfügbarkeit und Genauigkeit von IP-Informationen und Domain-Namen im Whois-System und der Einführung des IPv6-Protokolls erhöhen. Diese wäre auch “ein weiterer Beitrag zur Eindämmung von Cyberangriffen”. (uba)
Infos
-
Pressemitteilung EU-Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3370_de.htm
-
EU-Kommission zu rechtlichen Maßnahmen: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-3371_de.htm
-
Studie Stiftung Neue Verantwortung: https://www.stiftung-nv.de/sites/default/files/snv_fakten_statt_fakes.pdf
-
Fact Checking Network: https://www.poynter.org/international-fact-checking-network-fact-checkers-code-principles
-
Mitteilung EU-Kommission: http://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=51804
-
Offener Brief der Experten: https://www.ivir.nl/academics-against-press-publishers-right/






