GPL-Streit um Busybox beigelegt

Das Software Freedom Law Center (SFLC) und High-Gain Antennas haben den Streit um das GPL-Projekt Busybox außergerichtlich beigelegt, die Klage wurde zurückgezogen.

Die Klage gegen den Antennenhersteller HighGain Antennas ist eine von mehreren, die das SFLC im Auftrag der Entwickler des Open-Source-Projekts Busybox eingereicht hatte (Linux-Magazin Online berichtete). Busybox ist eine Toolsammlung, die einige Standard-Kommandozeilentools von Linux komprimiert und zusammenfasst. Das spart Platz, und ist damit vor allem für Anbieter von Embedded-Systemen interessant, somit auch für den Funkantennen-Hersteller HighGain Antennas. Allerdings hatte das US-amerikanische Unternehmen hierbei die Regelungen der General Public License (GPL) nicht beachtet und sich damit im November 2007 die Klage durch die Open-Source-Juristen des SFLC eingehandelt. Nun will das US-amerikanische Unternehmen einen Mitarbeiter als “Open-Source-Compliance Officer” abstellen, der dafür sorgen soll, dass künftig die Regelungen der GPL eingehalten werden. Der Quellcode von Busybox soll auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht werden und die Kunden, die in der Vergangenheit Produkte mit Busybox erhalten haben, sollen nachträglich über ihre Rechte gemäß GPL informiert werden. Außerdem hat das Unternehmen den Busybox-Entwicklern eine Entschädigungssumme in nicht genannter Höhe gezahlt.

Richard Bruckner, Chef und Gründer von High-Gain Antennas sieht dies als wichtige Lehrstunde über Open Source, die auch andere betreffen könnte: “Dies war eine Lektion über die GPL – eine, über die alle Hersteller und Wiederverkäufer auf dem neusten Stand sein sollten”, sagt Bruckner. Er zeigt sich über die schnelle außergerichtliche Regelung erleichtert und sieht das als Beweis, dass Busybox nicht daran interessiert war, die GPL-Regeln mit teuren und unnötigen Rechtsstreitigkeiten zu erzwingen. Allerdings hatte sein Unternehmen auch vorher schon guten Willen gezeigt. Er sagt: “Obwohl wir den Quellcode unseren Kunden immer auf Nachfrage zur Verfügung gestellt hatten, mussten wir nun erfahren, dass wir dies unseren Kunden bereits im Verlauf des Verkaufsgesprächs klarstellen sollten.” Dies ist der dritte Fall, den die Juristen der SFLC für die Busybox-Entwickler lösen. Offen ist immer noch die Klage gegen Verizon.

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