Rechtsstreit um ClamAV - Open-Source-Gemeinschaft soll helfen

Mit Unterstützung der Open-Source-Gemeinschaft will der amerikanische Software-Anbieter Barracuda Networks ein Softwarepatent von Trend Micro aushebeln.

Anlass für den Rechtsstreit ist ein Patent von Trend Micro, das eine Antivirenlösung in Verbindung mit einer Firewall oder einem Gateway patentiert. Gegner im Rechtsstreit ist der Security-Anbieter Barracuda, der in einigen seiner Produkte die freie Antivirensoftware ClamAV einsetzt.

Das umstrittene Trend-Micro-Patent mit der Nummer 5.623.600 aus dem Jahr 1995 beschreibt die Technologie sehr allgemein. Im Text heißt es: “Um das Risiko zu verringern, dass ein Virus in ein Netzwerk eindringt und/oder es verläßt, sucht das ‘600-Patent nach Viren und anderer unerwünschter Software im Eingangsbereich eines Netzwerks. Außerdem, weil Viren auch in Inhalten eingebettet sein können (wie zum Beispiel E-Mail-Anhang und andere Inhalte aus dem Web), durchsucht das ‘600-Patent den Inhalt.”

Wegen der allgemeinen Wortwahl auch als “Trivialpatent” bezeichnet, sind diese Art der Softwarepatente in Europa umstritten, in den USA aber durchaus verbreitete Geschäftsgrundlage. Das betroffene Unternehmen Barracuda Networks will dieses Patent zu Fall bringen und betrachtet den aktuellen Rechtsstreit als Präzedenzfall, in dem die Open-Source-Gemeinschaft Unterstützung leisten soll.

Laut US-amerikanischen Rechtsprechung kann ein Patent für nichtig erklärt werden, falls nachgewiesen wird, dass die hier beschriebene Technologie bereits vorher eingesetzt wurde. Daher sucht Barracuda Networks nun nach möglichst umfangreichen Beweisen dafür, dass dies vor dem 26. September 1995 der Fall war; dem Datum, an dem Trend Micro sein Patent eingereicht hat. Die so genannte “Prior Art” soll im wesentlichen Antiviren-Scanner in Verbindung mit einer Firewall oder auf einem Gateway zeigen. Hierbei kann es sich um Software-Code handeln, aber auch Werbematerial, Veröffentlichungen oder Hinweise auf Webseiten können hilfreich sein. Hierzu hat Barracuda Networks eine eigene Webseite eingerichtet, auf der sowohl der Rechtsstreit wie auch das gesuchte Material genau beschrieben wird.
Barracuda Networks hatte bereits im Frühjahr 2007 eine Feststellungsklage eingereicht mit dem Ziel, das Patent vom Gericht für ungültig erklären zu lassen. Darauf reichte Trend Micro Gegenklage ein. Am 20. November 2007A hat Trend Micro dann die Handelsorganisation US International Trade Commission (ITC) eingeschaltet und Beschwerde gegen Barracuda und ein zweites Unternehmen, Panda Software International, eingereicht mit dem Ziel, Lizenzzahlungen zu erhalten oder die Unternehmen zu zwingen, ClamAV nicht mehr einzusetzen. Den Gegenstand des Streits beschreibt Trend Micro folgendermaßen: “Barracudas AV-Systeme beinhalten Open-Source-Antivirus-Software, bekannt als ClamAV. (…) Weiterhin (…) ist ClamAV Software zumindest teilweise von ClamAV-Entwickler-Teams geschrieben, die in Europa und Australien sitzen.” Hieraus leitet Trend Micro ab, dass die strittige Software von Barracuda importiert wird, und nur in Streitfragen um importierte Güter kann die ITC eingeschaltet werden. In einer aktuellen Pressemitteilung erklärt Barracudas CEO, Dean Drako: “Barracuda Networks entwirft und produziert alle fraglichen Produkte in den Vereinigten Staaten.” Damit wäre die ITC nicht der richtige Adressat für die Streitigkeit, und Barracuda könnte sich wieder auf sein ursprüngliches Anliegen konzentrieren und versuchen, das Softwarepatent zu kippen.

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