Die Gesellschaft für Informatik (GI) befürchtet die Kriminalisierung von IT-Personal durch die Verschärfung des so genannten Hacker-Paragrafen im deutschen Strafrecht. Der Fachverband hat daher an den Bundesrat appelliert, den geplanten Entwurf nicht zu verabschieden.
Die vorgesehene Fassung des Paragrafen 202c StGB (“Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten”) würde bereits den Besitz oder die Verbreitung von Sicherheitstools wie Portscannern oder Netzwerk-Sniffern unter Strafe stellen, selbst wenn sie nicht für ungesetzliche Handlungen eingesetzt werden.
“Alle im IT-Bereich tätigen Personen stehen damit mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie die Tools besitzen, nutzen oder über ihren Einsatz sprechen”, kommentiert Hartmut Pohl, Sprecher des Arbeitskreises “Datenschutz und IT-Sicherheit” der GI den Entwurf. Dabei seien diese Werkzeuge zur Absicherung gegen Angriffe unverzichtbar, heißt es weiter in der Mitteilung des Verbands. Auch der Einsatz in Lehre und Forschung wäre strafbar.
Der Verband bemängelt außerdem, dass Proteste und Vorschläge von Informatikern und Juristen kein Gehör gefunden hätten. Bereits in der Expertenanhörung habe man auf die Risiken der geplanten Regelung hingewiesen. Die GI fordert die Streichung, mindestens eine Entschärfung des Paragrafen und ruft den Bundesrat auf, die Umsetzung des derzeitigen Entwurfs zu verhindern.




