In den USA hat der Supreme Court ein wichtiges Urteil für den Verbraucherschutz gefällt: Wer für ein patentiertes Gerät kauft, etwa einen Drucker, erhält auch automatisch das Recht, dieses zu verändern oder weiter zu verkaufen.
Konkret hatte der Druckerhersteller Lexmark gegen das Refiller-Unternehmen Impression Products Inc. geklagt, weil das in und außerhalb der USA leere Toner-Kartuschen gekauft, sie aufgefüllt und an Kunden verkauft hatte. Das aber verstoße gegen seine Patentrechte, behauptete der Kartuschen-Hersteller Lexmark. Das Unternehmen schreibt seinen Käufern mit Verweis auf seine Patente an den Kartuschen vor, nur neue Lexmark-Patronen zu verwenden. Wollen sie gebrauchte nutzen, müssen sie dies über Lexmarks eigenes “Return Program” tun. Um an diesem teilzunehmen, müssen Kunden einen Vertrag unterzeichnen, der sie verpflichtet, Kartuschen nur einmal zu verwenden und sie ausschließlich an Lexmark zurückzugeben.
Der Supreme Court, der oberste Gerichtshof in den USA, sah das nun anders und stellte sich mit seinem aktuellen Urteil auf die Seite der Refiller. Das Gericht entschied ganz allgemein, dass Patentinhaber ihre Patente abgeben, sobald sie ein Produkt verkaufen. Es argumentierte, dass Kunden, die einen Gegenstand kaufen, diesen weiterverkaufen und nach eigenem Gutdünken nutzen dürfen. Diese Freiheit sei notwendig, damit der Handel funktioniere. Die Hersteller dürfen den Kunden zwar wegen Vertragsbruchs verklagen, aber dabei nicht mit den Patenten argumentieren.
Die Folgen des Urteil dürften weitreichend sein und betreffen auch zahlreiche andere Produkte, wie zum Beispiel Traktoren. Bereits seit Jahren legt der Maschinenhersteller John Deere seinen Kunden mit Verweis auf den Digital Millennium Copyright Act Steine in den Weg, wenn diese ihre Traktoren selbst reparieren wollen. Das dürfte nun deutlich schwerer werden oder gar vorbei sein.
Auch für Software könnte das Konsequenzen haben. Laut EFF stelle sich nach dem Urteil die Frage, ob diese Verbraucherrechte auch auf Software zutreffen, bei der die Kunden bislang meist nur Lizenznehmer sind. In den kommenden Jahren dürften also weitere Urteile in dieser Sache folgen, und einige Unternehmen müssen wohl ihre Geschäftsmodelle anpassen.



