Gericht weist GPL-Klage gegen VMware ab

Das Hamburger Landgericht hat die Klage von Kernel-Hacker Christoph Hellwig gegen VMware wegen Verletzung der GPL abgewiesen.

Christoph Hellwig hatte wie berichtet geklagt, weil VMware seiner Meinung nach in dem Vmkernel seines ESXi-Hypervisor Teile des von ihm entwickelten Codes verwende, ohne seinerseits den Quellcode von ESXi gemäß der GPL offenzulegen.

Das Landgericht Hamburg hat in seinem von Christoph Hellwig veröffentlichten Urteil die Klage abgewiesen. Hellwig, der von der gemeinnützigen Software Freedom Conservancy bei der Klage finanziell unterstützt wird, muss laut Gericht die Kosten des Verfahrens tragen. Das Gericht wollte ein Urheberrecht Hellwigs an den strittigen Codebestandteilen nicht anerkennen. Mit dem Gegenstand des strittigen Codes und seiner Funktionen in der Vmware-Lösung hat sich das Gericht nicht tiefer befasst. Stattdessen sieht das Gericht die Anforderungen an den Prozess seitens Hellwig nicht erfüllt. Im Urteil heißt es: „Die allgemeinen Ausführungen des Klägers zu seiner Mitarbeit am Linux-Kernel und der Möglichkeit, diese auch in öffentlich zugänglichen Quellen zu recherchieren, genügen den prozessualen Anforderungen an die Darlegungslast des Klägers nicht.“ Aufgeführt wird dann im Einzelnen, dass ein Verweis auf Git, den auf CDs enthaltenen Code oder den Quellcode des Linux-Kernels für das Gericht nicht den vom Kläger erforderlichen Nachweis seiner Mitarbeit erfülle.

Christoh Hellwig will nun in Berufung gehen. In seinem Blog schreibt er, dass er enttäuscht sei, dass das Gericht sich gar nicht mit dem Gegenstand der Klage befasst habe. Er hoffe nun darauf, dass sich dies bei der Berufung ändern werde.

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