Aus Linux-Magazin 06/2015

Klage gegen VMware wegen Verletzung der GPL

© lassedesignen, Fotolia

Schon seit rund zehn Jahren besteht der Verdacht, dass das US-Unternehmen VMware GPL-lizenzierten Code in seinem ESX-System verwendet, ohne den Lizenzvorgaben zur Veröffentlichung zu entsprechen. Jetzt hat Kernelhacker Christoph Hellwig Klage gegen die börsennotierte Firma eingereicht.

Christoph Hellwig ist einer der 20 fleißigsten Beiträger zum Linux-Kernel, im Kernel 3.19 stecken 279653 Zeilen Code von ihm. Der Kernelhacker gilt aber auch als jemand, der Expertise bei Codereviews besitzt. Für den Linux-Kernel hat er das durch Betrachtung vieler Codebeigaben von Dritten unter Beweis gestellt.

Vorgeschichte

Als Maintainer des Linux-SCSI-Storage ließ Hellwig den VMware-Mitarbeiter Zachary Amsden schon 2006 relativ unverblümt auf der Kernel-Mailingliste wissen [1], dass er VMware beschuldigt, mit dem ESX-Server die Copyrights des Linux-Codes zu verletzen (Abbildung 1).

Abbildung 1: Christoph Hellwig ärgert sich über VMwares Supportwunsch.

Abbildung 1: Christoph Hellwig ärgert sich über VMwares Supportwunsch.

Einige Jahre lang dauern inzwischen auch die Versuche, eine gütliche Einigung zu erzielen.

Die Verhandlungen mit VMware begannen kurioserweise wegen eines anderen GPL-Violation-Reports, der im Jahr 2011 bei der Non-Profit-Organisation Software Freedom Conservancy (SFC, [2]) eintraf. Es ging dabei um die Busybox für die ESXi-Produkte von VMware. Im Zuge dieser Verhandlungen entdeckte die SFC nach eigener Darstellung, dass es einen weiteren Verstoß geben könnte, der Hellwigs Copyrights betrifft.

Christoph Hellwig sagt gegenüber dem Linux-Magazin, dass er, nachdem die SFC ihm mitgeteilt habe, dass in neueren VMware-Versionen seine Urheberrechte verletzt sein könnten, damit begonnen habe, diesen Fall vorzubereiten.

Nach Angaben der SFC sind die Versuche, die Angelegenheit gütlich beizulegen, gescheitert. Auch Christoph Hellwigs Bestrebungen hätten zu keiner Einigung geführt. Es habe zuletzt Ende 2014 einen Vorschlag für eine Einigung seitens VMware gegeben, lässt die SFC wissen. Um dieses Angebot einsehen zu können, hätte Hellwig aber ein so genanntes Non Disclosure Agreement unterschreiben müssen, eine Stillschweigevereinbarung, was er abgelehnt habe. Einige Monate später reichte Hellwig Klage ein. Vertreten wird er durch den in GPL-Fragen erfahrenen Anwalt Till Jaeger. Jaeger hatte bereits Harald Welte bei seinem Prozess gegen Skype beigestanden.

Institutionelle Hilfe

Unterstützt wird Hellwig bei seiner Klage finanziell von der SFC. Die Conservancy und Hellwig schlossen für den Prozess ein Abkommen, das die Finanzierung des Verfahrens in Hamburg sichert. Die Unterstützung reicht nach Angaben der Conservancy bis zum Abschluss des Verfahrens. Die Mittel stammen aus einem Spendenaufruf [2], der innerhalb eines Monats rund 100000 US-Dollar eingebracht und damit das Ziel von 50000 weit übertroffen hat.

Die Vereinigung betreibt auch ein Projekt namens GPL Compliance Project for Linux Developers [3], das sich mit einschlägigen juristischen Fragen beschäftigt. Hellwig ist Mitglied dieses Projekts. Weitere Organisationen und Projekte versicherten ihre Unterstützung, ohne jedoch direkt involviert zu sein, darunter die Free Software Foundation, die Gnome Foundation, das Samba-Team und die Open Source Initiative.

Proprietärer Zugriff?

Verstößt VMware mit dem ESXi-Server gegen die GPLv2? Beim Prozess in Hamburg geht es um die Beantwortung der technisch anspruchsvollen Frage, ob der proprietäre VMware-Kernel den Linux-Kernel zum Laden von Treibern und Modulen braucht. Im Detail muss also nachgewiesen werden, dass Funktionen des VMware-Kernels auf den Linux-Kernel zugreifen. Christoph Hellwig ist der Meinung, dass die technischen Fakten ziemlich klar sind: VMware habe diese ja selbst in einer kurzen Pressemitteilung bestätigt, sehe sich aber aus irgendeinem Grund nicht an die Lizenz und das Urheberrecht gebunden, führt er gegenüber dem Linux-Magazin aus.

Die nun von der Conservancy in einer FAQ zum Verfahren gegen VMware veröffentlichten Codebeispiele [4], die Aufrufe des Linux-Kernels belegen sollen, stammen auch aus dieser Prüfung. Untersuchungsgegenstand der detaillierten Codeprüfung ist VMwares ESXi 5.5. Ein Schaubild der SFC zu den Kernelarchitekturen soll zeigen, wie der Zugriff geschieht (Abbildung 2).

Abbildung 2: Vergleich der Architektur eines laufenden Linux-Kernels mit dem eines VMware-Kernels.

Abbildung 2: Vergleich der Architektur eines laufenden Linux-Kernels mit dem eines VMware-Kernels.

VMwares Replik

Das Unternehmen VMware äußert sich zum anstehenden Prozess ebenfalls und lässt wissen, dass es die Anklage für gegenstandslos halte. Die Firma fühle sich der Open-Source-Community sehr nahe, nehme an deren Arbeit teil und sei ihr verpflichtet, antwortet VMware auf Anfrage des Linux-Magazins. Deshalb sei man überzeugt, sich im gerichtliche Verfahren durchsetzen zu können.

In einer ersten Stellungnahme [5] des Unternehmens nach Einreichung der Klage zeigte sich VMware enttäuscht von der SFC und bedauert, dass es zur Klage gekommen sei. Nach Meinung von VMware habe der vorangegangene Einigungsprozess gute Fortschritte gemacht.

VMware erläutert in dem Statement die eigene Auffassung, dass der VMware-Kernel nicht gegen die GPL verstößt. Danach enthalte der ESXi-Kernel ein API für Gerätetreiber und ladbare Module. Darüber könnten Dritte Treiber und Module schreiben, die mit dem Kernel interagieren dürfen. Handle es sich um Linux-Treiber, biete man das Kernelmodul »vmklinux« an, das in Verbindung mit diesen Treibern geladen werde und über das VMK-API mit dem VMware-Kernel zusammenarbeite. Vmklinux werde unter der GPL angeboten, und der Sourcecode sei verfügbar.

Kombiniertes Werk

Die Klage hat eine weitere Dimension. Nach Ansicht der Conservancy ist erstmals ein so genanntes kombiniertes Werk aus GPL-lizenziertem und proprietären Code Gegenstand einer GPL-Klage. Das Unternehmen VMware müsste bei einer Niederlage dann das aus der Verbindung entstandene kombinierte Werk offenlegen. Die GPLv2, unter der der Linux-Kernel lizenziert ist, verlangt auch die Veröffentlichung der Quellen von abgeleiteten oder kombinierten Werken.

Optionen

Christoph Hellwig hofft auf einen erfolgreichen Prozess und darauf, dass sich dann in Zukunft ähnliche Fälle vermeiden lassen. Dass im Fall einer Niederlage für VMware neben der Code-Offenlegung weitere Komplikationen auf das Unternehmen zukommen, glaubt er nicht. Seine eigene Niederlage dürfte auch vielen Firmen im Linux-Umfeld nicht gefallen, sagt Hellwig, weil dann Unternehmen wie VMware deren Beiträge verwenden könnten, ohne etwas an die Entwicklergemeinde zurückzugeben.

DIESEN ARTIKEL ALS PDF KAUFEN
EXPRESS-KAUF ALS PDFUmfang: 2 HeftseitenPreis €0,99
(inkl. 19% MwSt.)
LINUX-MAGAZIN KAUFEN
EINZELNE AUSGABE Print-Ausgaben Digitale Ausgaben
ABONNEMENTS Print-Abos Digitales Abo
TABLET & SMARTPHONE APPS Readly Logo
E-Mail Benachrichtigung
Benachrichtige mich zu:
0 Kommentare
Älteste
Neuste Beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Nach oben