Nach dem Urteil im Prozess von Autoren gegen das KI-Unternehmen Anthropic, hat nun ein zweiter Bundesrichter, Vince Chhabria, gegen Kläger entschieden, die sich gegen Copyright-Verletzungen durch Meta wehren wollten.
Das neue Urteil hat allerdings eine andere Begründung. Während im ersten Fall die Anwendung der Fair-Use-Klausel des amerikanischen Urheberrechts bejaht wurde, urteilte der Richter im zweiten Fall, die Kläger hätten den ihnen entstandenen Schaden nicht hinreichend belegt.
Die Kläger hatten argumentiert Metas Sprachmodell Llama könne Passagen aus ihren Werken wiedergeben, was deren Verkauf beeinträchtige, und die kostenfreie Nutzung untergrabe ihre Position in der Verhandlung mit anderen KI-Unternehmen über eine Abfindung für die Verwendung ihres Copyright-geschützten Inhalts.
Beide Argumente ließ der Richter nicht gelten: “Llama ist nicht in der Lage, genügend Text aus den Büchern der Klägerinnen zu zitieren, um von Bedeutung zu sein, und die Klägerinnen haben keinen Anspruch auf den Markt für die Lizenzierung ihrer Werke als KI-Trainingsdaten.” Für das einzige nach seiner Auffassung stichhaltige Argument, dass Meta ihre Werke kopiere, um ein Produkt zu schaffen, das den Markt mit ähnlichen Werken überschwemmen wird, hätten sie keine hinreichenden Beweise vorgelegt.




