Vierte Version der GPLv3 veröffentlicht

Am 31. Mai hat die Free Software Foundation (FSF) den vierten Entwurf der GPLv3 veröffentlicht. Der definitiv letzte Entwurf steht nun vier Wochen zur Diskussion.

Im vierten Entwurf sind erneut Änderungsvorschläge seit der letzten Veröffentlichung Ende März eingearbeitet. Die FSF nennt als entscheidende Änderung, dass das Vertragswerk nun mit der Version 2.0 der Apache-Lizenz kompatibel sei. Weiterhin haben die Autoren stärker internationales Recht berücksichtigt.

Besondere Aufmerksamkeit ist der Klausel sicher, die ihren Ursprung in der umstrittene
Vereinbarung zwischen Novell und Microsoft hat. Distributoren, die nach dem 28. März “diskriminierende Patentvereinbarungen” schließen, dürfen ihre Software nicht unter der GPLv3 verbreiten, lautet ihr Inhalt. Die FSF nimmt in ihrer Pressemeldung Novell aber davon aus. Der Patentschutz, den Novell mit Microsoft letzten November vereinbart habe, könne auch zum Wohl der Community gegen Microsoft gerichtet werden.

Rechtsprofessor Eben Moglen, einer der Mitautoren der GPLv3, hatte bereits zuvor den Standpunkt der Verfasserdeutlich gemacht: Der im Vertrag vereinbarte Patentschutz für von Novell verteilter GPL-Software solle für jeden Nutzer Freier Software gelten, nicht nur für die Kunden des Unternehmens. Und da Microsoft mit den Novell-Lizenzen selbst Software vertreibt, die unter der GPL steht, müssten die Spielregeln auch für Microsoft gelten, so Moglen.

Ein Essay von Richard Stallman wirbt für ein Upgrade von der noch gültigen zweiten Fassung der GPL auf die neue Version. “Ein Programm unter der GPLv2 zu belassen, wird kein Problem verursachen”, schreibt Stallman. Ausreichend Grund für eine Umstellung sind seiner Meinung nach die bestehenden Probleme, die mit der GPLv3 gelöst seien. Fragen des Digital Rights Management (DRM) und zu Software-Patenten zählt Stallman dazu.

Insgesamt 29 Tage lang dürfen die Anwender nun wieder Vorschläge einbringen, dann soll die GPLv3 Ende Juni in Kraft treten.

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