Einer Stellungnahme des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, zufolge können die USA nicht als sicherer Hafen beim elektronischen Datenaustausch gelten.
Der Generalanwalt gibt damit einer Klage des österreichischen Jurastundenten Max Schrems gegen Irlands Ireland’s Data Protection Commissioner aus dem Juni 2013 recht. Schrems hatte beanstandet hatte, dass seine Facebook-Daten ungefragt von der irischen Zweigstelle auf Server in den USA transferiert und dort gespeichert sowie womöglich der NSA zur Verfügung gestellt wurden. Generalanwalt Bot meint nun, die USA könnten nicht zum “sicheren Hafen” erklärt werden, weil persönliche Daten von Europäern dort nicht hinreichend geschützt seien, mithin sei auch die Datenübermittlung in die USA nicht statthaft. Sollte der Europäische Gerichtshof Bots Schlussantrag folgen (was er häufig tut), zöge dies Konsequenzen auch für Google, Amazon, Apple und geschätzte 4000 andere amerikanische Unternehmen nach sich. Sie alle dürften keine Daten mehr in die USA übermitteln.
Update: Im Kommentar genannter Fehler korrigiert: Irrland = Irland






Irrland… Geschlossene Insel? :-)