Canonical hat in Zusammenarbeit mit der FSF seine Lizenzbedingungen aktualisiert, diese gehen nun konform mit der GPL. Kritik gibt es dennoch.
Wie die FSF in einer Ankündigung feststellt, sind die Lizenzbedingungen für Ubuntu nun konform mit der GPL. Das ermöglicht vor allem eine so genannte “Trump”-Klausel. Vereinfacht gesprochen besagt sie, dass die Nutzer Ubuntus Lizenzbedingungen zusammen mit den Lizenzen der jeweiligen Software lesen sollten, die sie verwenden. Gewährt die Lizenz der jeweiligen Software den Nutzern ein bestimmtes Recht, das ihnen Ubuntus Lizenz nicht gewährt, gilt im Zweifel die Lizenz dieser Software.
"Ubuntu is an aggregate work of many works, each covered by their own license(s). For the purposes of determining what you can do with specific works in Ubuntu, this policy should be read together with the license(s) of the relevant packages. For the avoidance of doubt, where any other license grants rights, this policy does not modify or reduce those rights under those licenses."
Seit 2013 haben die FSF, das Compliance Lab und die Software Freedom Conservancy (SFC) zusammengearbeitet, um zu dieser Einigung zu kommen. Ganz zufrieden sind die FSF und die SFC aber noch nicht, da ihnen die Änderung nicht weit genug geht. Sie kritisieren, dass Nutzer von Ubuntu zunächst die rechtliche Lage prüfen müssen, um herauszufinden, wann Canonicals IP-Politik mit der GPL kollidiert.
Wollen Firmen Ubuntu gegen den Willen von Canonical verwenden, können sie das tun, müssen aber sämtliche Trademark-Hinweise entfernen und die Software neu kompilieren. Das gelte laut Matthew Garrett, der im Bord der FSF sitzt, unter anderem für Anbieter von Geräten, auf denen Ubuntu laufen soll, sowie für Anbieter Ubuntu-basierter Container und Cloud-Images.






