Staatstrojaner kommen 2019 380 Mal zum Einsatz

In Deutschland ist der sogenannte Staatstrojaner laut einem Bericht des Bundesamts für Justiz im Jahr 2019 380 Mal zum Einsatz gekommen.

Mit Eingriffen in ein vom Betroffenen genutztes Informationstechnisches System gemäß Paragraph 100a ist es Ermittlungsbehörden auf richterliche Anordnung erlaubt, Telefonate und Messenger abzuhören und auch Online-Durchsuchungen durchführen. Dabei wird jeweils das Endgerät direkt angezapft und mit entsprechender Software präpariert, indem dort heimlich Remote Forensic Software installiert wird, die auch als Staatstrojaner bekannt ist.

Gemäß dem nun veröffentlichten Bericht haben Gerichte in Deutschland 578 entsprechende Anordnung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung ausgestellt. Tasächlich ausgeführt haben die Ermittler davon 368. Bei den einzelnen Bundesländern liegen Niedersachsen (129 Anordnungen, 89 durchgeführt) und Mecklenburg Vorpommern (118 Anordnungen, 95 durchgeführt) an der Spitze. Auch Bremen ist mit 94 Anordnungen führend. Durchgeführt wurden aber nur 11. In Baden Württemberg gab es im Berichtsjahr keine Anordnung. In Bayern waren es drei, die auch durchgeführt wurden. Der Bericht liegt als PDF beim Bundesamt für Justiz vor.

E-Mail Benachrichtigung
Benachrichtige mich zu:
0 Kommentare
Älteste
Neuste Beste Bewertung
Nach oben