Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat einen Ratgeber für Entwickler veröffentlicht, deren freie Software missbräuchlich als Shareware vertrieben wird.
Die gemeinnützige Juristen-Organisation um Eben Moglen kritisiert, dass viele Anbieter von Shareware sich nicht an die Lizenzbedingungen freier Software halten. Beispielsweise gibt es Nutzungsbedingungen, die dem Anwender das Recht absprechen, das Programm zu kopieren, weiter zu geben oder anzupassen. Der zum Anpassen nötige Quellcode werde häufig gar nicht angeboten, die Distribution findet nur in Binärform statt – das verstößt beispielsweise gegen die Bedingungen der GPL. Das Dokument auf der SFLC-Website nennt die Angabe der Rechteinhaber und die Forderung von Lizenzgebühren als weitere Problemfelder.
Die Organisation ermutigt Entwickler, ihre Rechte aus den freien Softwarelizenzen einzufordern. Gleichzeitig gesteht sie ein, dass es in der Praxis schwierig sein kann, den Ursprung einer gestrippten Binärdatei nachzuweisen. Die Juristen empfehlen besorgten Entwicklern daher, eindeutige Indentifikationsmerkmale in ihre Software einzubauen. Die Vielfalt der Mittel reicht von Easter Eggs bis zu digitalen Wasserzeichen.





