Eine Gruppe führender Linux-Hersteller mit Red Hat, Google und IBM hat gemeinsam beschlossen, für eine mildere Auslegung fer GPL v2 einzutreten. Das meldete in der vergangenen Woche Pro-Linux.
Nach den Buchstaben der GPL v2 §4 verliert jemand, der gegen die Lizenzbestimmungen verstößt, im selben Moment auf unbestimmte Zeit das Nutzungsrecht an der betroffenen Software und kann es auch nicht mehr zurückerlangen. Diese strenge Auslegung, so sieht es jedenfalls eben Eben Moglen, der Chefsyndikus der Free Software Foundation sowie Gründer und Vorsitzender des im Februar 2005 gegründeten Software Freedom Law Center, war in der Anfangszeit notwendig, weil Richard Stallman und Moglen die Ressourcen fehlten, um den Verstößen im Einzelnen nachzugehen. Im Laufe der Zeit stellte sich aber heraus, dass die Regel einen unerwünschten Effekt hatte: Sie bewog Hersteller, von vornherein keine offenen Lizenzen ins Auge zu fassen, damit sie nicht durch einen unabsichtlichen Lizenzverstoß alle Rechte verlieren konnten.
Die GPL v3, an der Moglen mitgearbeitet hat, sieht deshalb bei einem erstmaligen, unabsichtlichen Verstoß eine Frist (“cure period”) vor, während der die Konformität mit der Lizenz wiederhergestellt werden kann, wonach der vormalige Lizenzverletzer seine Rechte automatisch zurückerhält. Diese Form der Reaktion auf eine Lizenzverletzung hat sich seit zehn Jahren bewährt, schiebt sie doch zugleich Versuchen einen Riegel vor, mit der Verfolgung von Lizenzverletzungen Geld zu verdienen oder öffentliche Aufmerksamkeit durch Übereifer auf sich zu ziehen. Die neue Fassung des Paragrafen bietet also mehr Rechtssicherheit für Hersteller und Anwender ohne Abstriche an der Schutzfunktion der Copyleft-Lizenz zu machen.
Red Hat, Google und IBM haben nun beschlossen, die Regelung der GPL v3 für sich auch auf die GPL v2 anzuwenden. Red Hat schreibt in einer Begründung der Entscheidung, die Durchsetzung von Open-Source-Lizenzen solle sich daran messen lassen, inwieweit sie die Annahme freier Software und die Beteiligung an freier Softwareentwicklung fördere oder hemme. Rechtliche Auseinandersetzungen seien generell nur das letzte Mittel und in den seltenen Fällen, in denen sie notwendig seien, sollten sie auf faire, rationale und vorhersehbare Weise geführt werden. Red Hat sei insbesondere besorgt über die Möglichkeit, aus der Durchsetzung von Open-Source-Lizenzen persönlichen Profit zu schlagen.
Die Bereinigungsfrist der GPL v3 böte Distributoren eine angemessene Chance, Lizenzverstöße zu erkennen und Compliance-Probleme zu bereinigen. Allerdings sei es in vielen Fällen praktisch nicht möglich, mit dem gesamten betroffenen Softwareprojekt zur GPL v3 zu wechseln. Deshalb erkläre Red Hat nun gemeinsam mit den Mitstreitern und in der Hoffnung, dass sich weitere führende Unternehmen dem anschließen, dass sie die Verfahrensweise der GPL v3 auf auf GPL-v2-lizenzierte Projekte anwenden wollen.
Solange es geht, muss man Milde walten lassen, denn jeder kann sie brauchen. [1]
[1] Theodor Fontane, aus: Frau Jenny Treibel
Rück-Sichts-voll
Jens-Christoph Brendel





