Eine Pleite im Poker musste jetzt der berüchtigte Ankläger in Linux-Lizenzstreitigkeiten Patrick McHardy hinnehmen.
McHardy hatte Mike Decker, Geschäftsführer des Unternehmens Geniatech Europe aus Herzogenrath bei Aachen, verklagt, weil der gegen Lizenzbestimmungen des Linux-Kernels verstoßen haben soll. Es ging um eine Strafandrohung von 250 000 Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise bis zu sechs Monate Haft im Wiederholunngsfall. Der Fall sollte nun vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt werden. Unter anderem der FAZ war das in der letzten Woche eine Meldung wert.
Es war bei weitem nicht McHardys erster Prozess dieser Art, im Gegenteil: Er hatte im Lauf von mindestens vier Jahren schon über 50 Abmahnprozesse angestrengt und sich damit möglicherweise auch persönlich bereichert. Er selber bestreitet das zwar, er habe sich nur seine Kosten ersetzen lassen. Andererseits musste er aber zugeben, auch Vertragsstrafen gefordert zu haben und es sollen bei diesen Prozessen Millionen geflossen sein.
In den Jahren 2006-2008 war MacHardy einer der aktivsten Entwickler des Netfilter-Codes für Linux-Firewalls, woraus er den Anspruch ableitet, Miturheber des Kernels zu sein. Wegen seiner umstrittenen Abmahnaktivitäten wurde er 2016 jedoch vom Netfilter-Team suspendiert, nachdem er auf nicht näher benannte Anschuldigungen nicht reagiert hatte.
Im nun anstehenden Prozess hatte der Beklagte die Beanstandungen längst ausgeräumt. McHardy aber hielt die Klage dennoch aufrecht. Der Prozess wurde von der gesamten Elektronikbranche mit Sorge beobachtet, die eine Klagewelle selbst bei geringfügigen Lizenzverstößen befürchtete. Mehere Open-Source-Institutionen, darunter die Software Freedom Conservancy, haben in der Vergangenheit vergeblich versucht, McHardy von seinm Kurs abzubringen. Im vorliegenden Fall wurde das beklagte Unternehmen sogar von der Linux Foundation gegen McHardy unterstützt.
Doch diesmal hatte McHardy die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Der Jurist und Open-Source-Aktivist Harald Welte, der den Prozess als Unbeteiligter beobachtete, meint, nach seiner Erfahrung habe sich noch nie ein Gericht so tief in die Materie eingearbeitet. Es gab zu erkennen, dass es Linus Torvalds für den Urheber des Linux-Kernels als Ganzes hält und nicht an eine Miturheberschaft Dritter glaubt. Auch mache McHardys frühere Rolle als Chef des Netfilter-Teams ihn nicht automatisch zum Autor Copyright-geschützten Codes. Das Sichten Tausender Patches etwa bedeute nicht, dass er an ihnen ein Copyright hält. Auch verstand das Gericht, dass in sehr vielen Linux-Versionen möglicherweise überhaupt keine Zeile Code von McHardy steckt.
Die Vorzeichen sprachen also diesmal gegen einen Sieg von McHardy vor Gericht. Ihm drohte ein Verlustgeschäft. Und so handelte er ganz im Sinne seiner zweifelhaften Businesslogik und zog die Klage zurück. Heise meldet das.
Rück-Sichts-voll
Jens-Christoph Brendel





