Das Registermodernisierungsgesetz hat den Bundesrat passiert. Damit darf die Steuer-ID künftig als Personenkennzahl verwendet werden, anhand der sich verschiedenste persönliche Informationen zusammenführen lassen.
Das Gesetz war im Vorfeld heftig umstritten. So nahm eine Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder an, das Gesetz sei verfassungswidrig. Die Datenschützer sahen die Gefahr, dass die verwaltungsübergreifende ID dazu verwendet werden könnte, umfassende Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Die ID löse sich damit vollständig von ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung, rein steuerliche Sachverhalte zu unterstützen. Nur in dieser Verwendung sei sie allerdings verfassungsgemäß. Die Datenschützer präferierten dagegen eine sektorspezifische Personenkennziffer, die die Zusammenführung von unterschiedlichen Daten erschwert. Eine solche Kennziffer ist in Österreich in Gebrauch. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, lehnte die Steuer-ID als Personenkennziffer ab.





